KOH SAMUI, THAILAND – Ausländer auf Koh Samui kaufen Land offenbar immer seltener direkt, sondern pachten es für 30 Jahre. Die Behörden werten das als Umgehung der Beschränkungen für ausländischen Landbesitz – und haben rund 8.000 der etwa 12.000 auf der Insel registrierten Firmen ins Visier genommen.
Vom Kauf zur Langzeitpacht
Der stellvertretende Innenminister Polpee Suwanchawee erklärte bei der Vorstellung der siebten Kontrollaktion auf Samui, bei Gesprächen mit ausländischen Beteiligten sei ein neues Muster aufgefallen: Statt Grundstücke über Firmenkonstruktionen zu erwerben, würden zunehmend Pachtverträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren geschlossen.
Aus Sicht der Behörden dient das Modell dazu, das Verbot ausländischen Landbesitzes zu umgehen. Unterkünfte in Wohnanlagen, die auf mutmaßliche Strohmannfirmen eingetragen sind, wurden den Angaben zufolge weitervermietet. Ein Teil der Zahlungen floss demnach bar an Ausländer, ein weiterer Teil über Konten ausländischer Banken.
8.000 von 12.000 Firmen unter Verdacht
Auf Koh Samui sind rund 12.000 juristische Personen registriert. Etwa 8.000 davon stufen die Behörden inzwischen als verdächtig ein. Der Minister sprach von erschreckenden Zahlen.
Nach den Daten des Landamtes besitzen 3.892 Firmen im Bezirk Samui Grundstücke. Bei 138 davon ist der ausländische Anteil höher als der thailändische, was gesetzwidrig ist. Weitere 2.579 Unternehmen mit Landbesitz stehen im Verdacht, als Strohmannfirmen zu dienen.
Provinz soll Grundstücke veräußern lassen
Die 138 eindeutigen Fälle sollen dem Provinzausschuss vorgelegt werden, damit die gesetzlich vorgesehene Veräußerung eingeleitet wird. Für die rund 2.500 weiteren Verdachtsfälle sollen Landamt, Provinzverwaltung und Handelsamt tiefer prüfen.
Der Gouverneur von Surat Thani sagte zu, mehr als 180 Fälle noch im August zur Veräußerung zu bringen; für die übrigen rund 2.500 nannte er eine Frist von 90 Tagen. In der gesamten Provinz sind 25.603 juristische Personen registriert. Für 104 Unternehmen mit 124 Grundstücken ordnete der Minister an, die Fälle unverzüglich über den Gouverneur dem Provinzausschuss vorzulegen.
101 Haftbefehle, 27 Festnahmen
Der stellvertretende Polizeichef Somran Nuanma berichtete, im Zusammenhang mit den Ermittlungen seien 101 Haftbefehle ergangen, 27 Verdächtige wurden festgenommen. Einige ausländische Beschuldigte hatten das Land vor dem Zugriff verlassen. Die Behörden zeigen sich zuversichtlich, auch der übrigen Fälle habhaft zu werden, da die Vermögenswerte auf der Insel bleiben.
187 Verfahren sind bereits abgeschlossen. Künftig soll auch gegen Helfer aus Anwalts- und Buchhaltungskanzleien vorgegangen werden, die solche Konstruktionen aufsetzen.
Vier Objekte kontrolliert
Geprüft wurden ein großes Hotel-Resort auf einem über 25 Rai großen Grundstück, dessen thailändischer Geschäftsführer Anteile an mehreren Firmen hält und Fragen zum Geschäft nicht vollständig beantworten konnte, sowie eine Mietvilla, in der ein israelischer Gast angab, mehrere zehntausend Baht pro Nacht zu zahlen – online und bereits aus Israel, nicht in Baht vor Ort. Die Behörden prüfen, ob damit Steuern umgangen wurden.
Hinzu kamen ein Cannabisgeschäft mit vier Filialen in Phangan, Samui, Phuket und Bangkok, das zuletzt bis zu 15 Millionen Baht Umsatz auswies und Verschreibungen für kontrollierte Kräuter für 300 Baht pro Stück verkaufte, sowie eine Luxusvilla am Berghang, die verschlossen war und deren Grundstück auf eine Privatperson eingetragen ist.
Bis zu drei Jahre Haft
Thailändische Staatsbürger, die sich gegen Geld als Strohleute hergeben, müssen nach Artikel 36 des Gesetzes über das Geschäft ausländischer Staatsangehöriger von 1999 mit bis zu drei Jahren Haft, einer Geldstrafe von 100.000 bis 1 Million Baht oder beidem rechnen. Für Ausländer, die ohne Genehmigung Geschäfte betreiben, gilt nach Artikel 37 derselbe Strafrahmen.
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Somran betonte, die Aktion richte sich nicht gegen eine bestimmte Nationalität; Tourismus und legale Investitionen sollten geschützt werden. Bei gutgläubig erworbenem Eigentum gilt zunächst eine Veräußerungsfrist von 180 Tagen. Wird der gutgläubige Erwerb bestätigt, soll über die Botschaft die Rückzahlung des Geldes veranlasst werden, während die Grundstücke an den Staat fallen.
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Jetzt wird’s wohl kompliziert mit den kalten Enteignungen. Egal ob das Land aus der Nominee-Ltd. raus verkauft wird oder an den Staat fällt, der Pächter sitzt auf einem legalem und gültigen Leasingvertrag für max. 30 Jahre. Dem kann man schon mal gar nichts. Der kann sich das eigentlich in aller Ruhe anschauen.
👍
Ich denke so einfach läuft das nicht. Es ist alles eine Frage der Definitionen, und da es Thailand um angeblich unzulässige Kontrolle geht bin ich gespannt, ob „Nießbrauch“ nicht auch demnächst darunter fallen könnte..
Sicher kann man sich in diesem Land ja nicht wirklich sein. Aber wenn sie bisher völlig legale Arten der Landpacht auch kriminalisieren wollten, dann müssten sie erst das diesbezügliche Gesetz ändern. Dass sie das tun halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen. Bisher haben sie ja nur die Duldung einer schon immer illegalen Rechtskonstellation auf die harte Tour beendet. Das ist dann doch noch ein himmelweiter Unterschied.
Da wäre es dann sehr viel einfacher das Visa- und Aufenthaltsrecht entsprechend zu verschärfen. Dafür muss man nicht unbedingt Gesetze ändern. Eine Verwaltungsvorschrift reicht ggf. völlig.
Das hört sich inzwischen wie ein immerwährender Albtraum für Ausländer an. Egal was sie tun, es wird irgendwie kriminalisiert. Pachtverträge sind doch zulässig. Was also soll da falsch sein? Wenn das Grundstück einem Thai gehört, d.h. es beim Land Office auf seinem Namen eingetragen ist, dann sollte er es doch verpachten können. Nach den 30 Jahren könnte er sogar das Haus darauf bekommen, ohne bezahlt dafür zu haben, einfach indem er den Pachtvertrag nicht mehr verlängert. Wer will denn ein Haus ohne Pachtvertrag kaufen? Der Ausländer hat da sehr schlechte Karten.
Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, dass hier in aller Regel von alten Leuten die Rede ist. Da würde ich mal behaupten wollen locker neun von zehn erleben die 30 Jahren nicht mehr. Und für die paar Ausreißer oder Kasperlköpfe die sich schon in jungen Jahren hier mit Haus festgenagelt haben, möchte ich das Haus nach 30 Jahren mal sehen.
Übrigens, soweit man das Haus in Eigentum haben sollte, dann würde zumindest bei mir kein Ziegel auf dem anderen bleiben wenn mich da einer nach 30 Jahren rauswerfen wollen würde.
Gut das jetzt auch Anwälten und Vermittlern auf die Finger geschaut wird, ohne die diese Verträge Abschlüsse überhaupt erst möglich wurden.
Oder kurz zusammengefasst: Wer sich an die Gesetze hält, ist trotzdem verdächtig, wenn sich zu viele an die Gesetze halten 😁
Nun auch bei Gesetzen ist es immer eine Frage der Auslegung. Im Text wird erwähnt, das mit der Pacht das Gesetz gegen den Erwerb umgangen wird. Damit hat man den Gesetzesverstoss und kann zuschlagen. Ich bin mal gespannt wer die Käufer nach der Zwangsversteigerung sind.
Leute die da zu kurz kommen werden sich schon drüber beschweren.
Damit kann man überhaupt nicht zuschlagen, weil das Gesetz dieses ausdrücklich erlaubt! Dementsprechend müsste man das Gesetz zuerst einmal ändern. Das halte ich, wie schon mal erwähnt, für sehr unwahrscheinlich. Aber letztlich kann man sich hierzulande und schon gar nicht unter den derzeit regierenden Patrioten sicher sein.
Warum ist das dann verdächtig? Warum muss, wenn der Pachtvertrag vorgelegt wird und um rechtlich sicher zu sein auch auf dem Landamt registriert ist, dann noch weitere Überprüfungen stattfinden. Im Ergebnis wird das dann einem Gericht vorgelegt und wie entscheidet das dann wohl?
Meines Wissens steht nirgendwo im Gesetz was von Kontrolle.
Übrigens: Was ist aus dem Koh Por Fall geworden? Der Kerl hat angeblich längst das Land verlassen und wohl seine Schäfchen ins Trockene gebracht.
Würde mich nicht wundern,da ja die Steuern maßgeblich an Thailand vorbeiwandern,wenn die Zimmer etc.schon im Ausland angeboten werden.Thailand sollte da wirklich genauer hinschauen wo die Steuern landen……richtig so…….
Von was lambert du?
Welches Artikel handelt von Zimmer Vermietung?
Braucht es Strohmänner um eine Zimmer zu mieten?