KOH SAMUI, THAILAND – Ausländer auf Koh Samui kaufen Land offenbar immer seltener direkt, sondern pachten es für 30 Jahre. Die Behörden werten das als Umgehung der Beschränkungen für ausländischen Landbesitz – und haben rund 8.000 der etwa 12.000 auf der Insel registrierten Firmen ins Visier genommen.
Vom Kauf zur Langzeitpacht
Der stellvertretende Innenminister Polpee Suwanchawee erklärte bei der Vorstellung der siebten Kontrollaktion auf Samui, bei Gesprächen mit ausländischen Beteiligten sei ein neues Muster aufgefallen: Statt Grundstücke über Firmenkonstruktionen zu erwerben, würden zunehmend Pachtverträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren geschlossen.
Aus Sicht der Behörden dient das Modell dazu, das Verbot ausländischen Landbesitzes zu umgehen. Unterkünfte in Wohnanlagen, die auf mutmaßliche Strohmannfirmen eingetragen sind, wurden den Angaben zufolge weitervermietet. Ein Teil der Zahlungen floss demnach bar an Ausländer, ein weiterer Teil über Konten ausländischer Banken.
8.000 von 12.000 Firmen unter Verdacht
Auf Koh Samui sind rund 12.000 juristische Personen registriert. Etwa 8.000 davon stufen die Behörden inzwischen als verdächtig ein. Der Minister sprach von erschreckenden Zahlen.
Nach den Daten des Landamtes besitzen 3.892 Firmen im Bezirk Samui Grundstücke. Bei 138 davon ist der ausländische Anteil höher als der thailändische, was gesetzwidrig ist. Weitere 2.579 Unternehmen mit Landbesitz stehen im Verdacht, als Strohmannfirmen zu dienen.
Provinz soll Grundstücke veräußern lassen
Die 138 eindeutigen Fälle sollen dem Provinzausschuss vorgelegt werden, damit die gesetzlich vorgesehene Veräußerung eingeleitet wird. Für die rund 2.500 weiteren Verdachtsfälle sollen Landamt, Provinzverwaltung und Handelsamt tiefer prüfen.
Der Gouverneur von Surat Thani sagte zu, mehr als 180 Fälle noch im August zur Veräußerung zu bringen; für die übrigen rund 2.500 nannte er eine Frist von 90 Tagen. In der gesamten Provinz sind 25.603 juristische Personen registriert. Für 104 Unternehmen mit 124 Grundstücken ordnete der Minister an, die Fälle unverzüglich über den Gouverneur dem Provinzausschuss vorzulegen.
101 Haftbefehle, 27 Festnahmen
Der stellvertretende Polizeichef Somran Nuanma berichtete, im Zusammenhang mit den Ermittlungen seien 101 Haftbefehle ergangen, 27 Verdächtige wurden festgenommen. Einige ausländische Beschuldigte hatten das Land vor dem Zugriff verlassen. Die Behörden zeigen sich zuversichtlich, auch der übrigen Fälle habhaft zu werden, da die Vermögenswerte auf der Insel bleiben.
187 Verfahren sind bereits abgeschlossen. Künftig soll auch gegen Helfer aus Anwalts- und Buchhaltungskanzleien vorgegangen werden, die solche Konstruktionen aufsetzen.
Vier Objekte kontrolliert
Geprüft wurden ein großes Hotel-Resort auf einem über 25 Rai großen Grundstück, dessen thailändischer Geschäftsführer Anteile an mehreren Firmen hält und Fragen zum Geschäft nicht vollständig beantworten konnte, sowie eine Mietvilla, in der ein israelischer Gast angab, mehrere zehntausend Baht pro Nacht zu zahlen – online und bereits aus Israel, nicht in Baht vor Ort. Die Behörden prüfen, ob damit Steuern umgangen wurden.
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
Hinzu kamen ein Cannabisgeschäft mit vier Filialen in Phangan, Samui, Phuket und Bangkok, das zuletzt bis zu 15 Millionen Baht Umsatz auswies und Verschreibungen für kontrollierte Kräuter für 300 Baht pro Stück verkaufte, sowie eine Luxusvilla am Berghang, die verschlossen war und deren Grundstück auf eine Privatperson eingetragen ist.
Bis zu drei Jahre Haft
Thailändische Staatsbürger, die sich gegen Geld als Strohleute hergeben, müssen nach Artikel 36 des Gesetzes über das Geschäft ausländischer Staatsangehöriger von 1999 mit bis zu drei Jahren Haft, einer Geldstrafe von 100.000 bis 1 Million Baht oder beidem rechnen. Für Ausländer, die ohne Genehmigung Geschäfte betreiben, gilt nach Artikel 37 derselbe Strafrahmen.
Lesen Sie auch: Sicherheit Thailand: Warum sich viele hier sicherer fühlen als daheim
Somran betonte, die Aktion richte sich nicht gegen eine bestimmte Nationalität; Tourismus und legale Investitionen sollten geschützt werden. Bei gutgläubig erworbenem Eigentum gilt zunächst eine Veräußerungsfrist von 180 Tagen. Wird der gutgläubige Erwerb bestätigt, soll über die Botschaft die Rückzahlung des Geldes veranlasst werden, während die Grundstücke an den Staat fallen.


Jetzt wird’s wohl kompliziert mit den kalten Enteignungen. Egal ob das Land aus der Nominee-Ltd. raus verkauft wird oder an den Staat fällt, der Pächter sitzt auf einem legalem und gültigen Leasingvertrag für max. 30 Jahre. Dem kann man schon mal gar nichts. Der kann sich das eigentlich in aller Ruhe anschauen.
👍