Wer in Thailand lebt und pflegebedürftig wird, steht vor einer Situation, auf die die wenigsten vorbereitet sind. Die deutsche, österreichische oder Schweizer Pflegeversicherung zahlt in Thailand nichts — oder so gut wie nichts. Das ist keine neue Regel, aber sie trifft Expats immer wieder unvorbereitet. Wer jahrzehntelang in die Pflegekasse eingezahlt hat, bekommt im Pflegefall in Thailand exakt null Euro aus diesem System.
Dieser Ratgeber erklärt, was die Sozialsysteme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Thailand tatsächlich leisten, was Pflege hier kostet, welche Strukturen es gibt — und was jeder bereits heute regeln sollte, solange er noch gesund ist.
Was die deutsche Pflegeversicherung in Thailand leistet
Die Antwort ist kurz: nichts. Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI ruhen alle Leistungsansprüche der deutschen Pflegeversicherung, solange sich ein Versicherter dauerhaft in einem Drittstaat wie Thailand aufhält. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Jahrzehnte lang und in welcher Höhe Beiträge gezahlt wurden. Das System lässt Versicherte im Thailand-Aufenthalt vollständig fallen — ein Sachverhalt, der in der Expat-Community erstaunlich selten bekannt ist.
Seit Januar 2026 gilt eine neue Regelung für vorübergehende Auslandsaufenthalte: Bei einem Besuch in Thailand von bis zu acht Wochen wird das Pflegegeld weiter ausgezahlt — bisher waren es sechs Wochen. Diese Änderung betrifft jedoch ausschließlich Personen, deren Wohnsitz in Deutschland bleibt und die Thailand nur zeitweise besuchen. Wer seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Thailand verlegt hat, ist davon nicht betroffen. Der Anspruch ruht weiterhin ab dem ersten Tag des dauerhaften Aufenthalts.
Österreich und Schweiz: dieselbe Grundregel
Das österreichische Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz ist an den Wohnsitz in Österreich gebunden. Wer dauerhaft in Thailand lebt, verliert den Anspruch. Die Schweiz kennt für Auslandsbewohner außerhalb der EU und des EWR ebenfalls keine exportierbare Hilflosenentschädigung. Schweizer Expats in Thailand müssen Pflegebedarf vollständig aus eigenen Mitteln oder über private Versicherungen finanzieren — das IV-System springt nicht ein.
Wer seinen Wohnsitz formal in Deutschland, Österreich oder der Schweiz belassen hat und nur faktisch in Thailand wohnt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Pflegekassen können bei längerem Aufenthalt rückwirkend Leistungen zurückfordern, wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert wurde. Wer in dieser Situation ist, sollte die Konstellation mit einem spezialisierten Anwalt klären — bevor der Pflegefall eintritt.
Was Pflege in Thailand tatsächlich kostet
Hier liegt der entscheidende Unterschied zu Europa: Pflege in Thailand ist erheblich günstiger — und oft erheblich persönlicher. Eine private Pflegekraft, die täglich mehrere Stunden kommt oder im Haushalt lebt, kostet zwischen 500 und 800 Euro pro Monat. In Deutschland wären für dieselbe Betreuungsintensität 3.000 bis 5.000 Euro fällig. Eine stationäre Unterbringung in einer spezialisierten Seniorenresidenz mit Vollpflege kostet in Thailand je nach Einrichtung und Lage zwischen 2.000 und 4.000 Euro monatlich — inklusive Zimmer, Mahlzeiten, medizinischer Betreuung und Aktivitätsprogramm.
Der Personalschlüssel in gut geführten Pflegeeinrichtungen in Thailand ist bemerkenswert. Einige auf deutschsprachige Bewohner ausgerichtete Häuser berichten von Verhältnissen von drei Pflegekräften je Bewohner — ein Standard, der in deutschen Einrichtungen strukturell nicht erreichbar ist. Der Grund liegt im Lohnniveau: Ausgebildetes Pflegepersonal verdient in Thailand einen Bruchteil dessen, was in der DACH-Region üblich ist, bei einer Kultur, in der die Pflege älterer Menschen gesellschaftlich hoch angesehen ist.
Pflege zu Hause oder Seniorenresidenz
Die meisten Expats in Thailand leben in einer eigenen Wohnung oder einem Haus, häufig mit einer Thai-Partnerin. Solange diese Konstellation funktioniert, ist häusliche Pflege durch eine angestellte Pflegekraft die naheliegendste und günstigste Lösung. Eine Pflegekraft, die täglich für mehrere Stunden kommt oder im Haushalt lebt, lässt sich über Vermittlungsagenturen oder die eigene Expat-Community organisieren. Wichtig ist, dass die Person eine pflegerische Grundausbildung hat — nicht jede hilfsbereite Person ist für medizinisch anspruchsvollere Situationen geeignet.
Wer keine Partnerin hat, bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit allein lebt oder spezifische medizinische Anforderungen hat — etwa bei Demenz oder nach einem Schlaganfall — für den ist eine Seniorenresidenz die realistischere Option. In Thailand gibt es Einrichtungen, die explizit für deutschsprachige Bewohner konzipiert sind, mit deutschsprachigem Personal, angepasstem Speiseplan und Kenntnis der kulturellen Hintergründe. Bekannte Regionen für solche Einrichtungen sind Phuket, Koh Samui, Pattaya und das Umland von Chiang Mai.
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Was eine gute Einrichtung ausmacht
Drei Punkte sind bei der Auswahl entscheidend. Erstens: die medizinische Anbindung an ein nahegelegenes Privatspital. Zweitens: Betreuungskontinuität — Einrichtungen mit langjährigem Kernteam bieten verlässlichere Versorgung als solche mit hoher Fluktuation. Drittens: Kostentransparenz. Seriöse Häuser legen alle Leistungen und Zusatzkosten schriftlich fest, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird.
Ein Aspekt, den viele unterschätzen: die Besuchbarkeit durch Angehörige. Bangkok, Phuket und Pattaya sind von europäischen Flughäfen aus direkt oder mit einem Umstieg erreichbar. Eine Einrichtung in einer abgelegenen Provinz mag günstiger sein — aber wenn Kinder oder Geschwister nur einmal jährlich kommen können, wiegt die Erreichbarkeit schwer.
Vorsorgevollmacht und Testament: was in Thailand gilt
Eine deutsche oder österreichische Vorsorgevollmacht entfaltet in Thailand keine automatische rechtliche Wirkung. Wer sicherstellen will, dass eine bestimmte Person im Pflegefall Entscheidungen treffen kann, braucht zusätzlich ein in Thailand gültiges Dokument — entweder eine notariell beglaubigte Vollmacht nach thailändischem Recht oder eine Vollmacht, die über das zuständige Konsulat beglaubigt und anerkannt wurde. Ohne diese Absicherung kann im Ernstfall niemand für den Betroffenen rechtlich handeln.
Ein Testament nach deutschem oder österreichischem Recht regelt den Nachlass in der Heimat. Für Vermögen in Thailand — Bankkonten, Eigentumswohnungen, Fahrzeuge — braucht es ein separates Testament nach thailändischem Recht. Beides sollte von einem auf Expatrecht spezialisierten Anwalt aufgesetzt werden. Wer das aufschiebt, hinterlässt im Ernstfall ein rechtliches Durcheinander, das Monate oder Jahre dauern kann. Eine spezialisierte Rechtsberatung in Thailand hilft, beide Bereiche sauber zu trennen und abzusichern.
Private Pflegezusatzversicherung: lohnt sie sich noch
Wer noch keine private Pflegezusatzversicherung hat und in Thailand lebt, wird feststellen: Das Angebot für Personen über 65 mit Wohnsitz außerhalb der EU ist dünn. Die meisten deutschen Anbieter setzen einen deutschen Wohnsitz voraus. International ausgerichtete Krankenversicherer wie Cigna Global oder April International bieten teilweise Pflegekomponenten an — aber zu Prämien, die im höheren Alter erheblich sind und die Vergleichsrechnung gegenüber der Selbstfinanzierung in Thailand schnell unattraktiv machen.
Wer jung genug ist und noch keinen Wohnsitz aufgegeben hat, sollte das Thema vor dem Auswandern regeln — nicht danach. Eine private Pflegezusatzversicherung, abgeschlossen mit deutschen Wohnsitz und vor dem 65. Lebensjahr, lässt sich unter Umständen beibehalten, auch wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert wird. Die Konditionen hängen vom jeweiligen Anbieter ab.
Was jetzt zu klären ist
Wer in Thailand lebt und noch keine Vorkehrungen getroffen hat, sollte drei Dinge angehen. Erstens: den Pflegeversicherungsstatus klären — ruht der Anspruch bereits, oder besteht formal noch ein Wohnsitz in der Heimat? Zweitens: eine Vorsorgevollmacht und ein Testament nach thailändischem Recht aufsetzen lassen. Drittens: sich über ein bis zwei Pflegeeinrichtungen in der eigenen Region informieren — nicht um sofort einzuziehen, sondern um im Notfall vorbereitet zu sein.
Die gute Nachricht: Wer in Thailand pflegebedürftig wird, ist nicht hilflos. Die Pflegeversorgung vor Ort ist bei weitem besser, als viele erwarten — und deutlich günstiger als in Europa. Was fehlt, ist der staatliche Rückhalt aus der Heimat. Den muss man selbst ersetzen — mit Planung, bevor der Ernstfall eintritt.
Redaktionelle Hinweise
Die Leistungsansprüche der deutschen, österreichischen und Schweizer Pflegeversicherung hängen von individuellen Versicherungsverläufen, Wohnsitzmeldungen und vertraglichen Regelungen ab. Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder versicherungsrechtliche Beratung im Einzelfall.



Da ich ja faktisch – so lange ich lebe, meine Rente (über 65’000 THB) ausbezahlt bekomme, kann ich mir von dieser – in Thailand problemlos eine thailändische Privat-Pflege leisten. Oder übersehe ich hier etwas entscheidendes?
Ich würde sagen … JA … , du übersiehst da etwas. Wenn du bereits schon fixe Lebenskosten in Thailand hast und dann noch eventuell die Pflegekosten (ambulante zu Hause) bezahlen musst, dann ist meiner Ansicht nach die 65000 THB sehr schnell verbraucht.
Noch schlimmer sieht es aus, wenn du in ein TH Pflegeheim kommst mit, wie im Artikel erwähnt bis zu 4000 EUR monatliche Kosten …. dann ist dein 65000 THB Rente schon nach ca. 12 Tagen aufgebraucht.
Das funktioniert nur, wenn Du noch einen Schübel Erspartes mitbringst (PK usw.). Das heisst Du könntest Dir nichts mehr leisten nebenher auch evtl. Spitalkosten sind in diesen Einrichtungen nicht inbegriffen, dasselbe gilt für Medikamente, die über Paracetamol hinausgehen. Thailand ist günstigund verführt zum ausgeben. Und Quöfrisch gibt es nicht!
Gruess vomene Häweeappezöller
Ja ein Quöllfrisch, das hätte ich ab und zu auch gerne. Immerhin den Käse findet man hier.
Thailand ist die Pflege auch nicht besonders gut, Verständigung sehr Schlecht, Thais sind sehr launisch. Ich habe es gesehen. Thailand würde ich nicht für den Lebensabend auswählen wird immer feindlicher hier.
Was ist Pflege oder pflegebedürftig? Bei fortgeschrittener Demenz, Alzheimer oder Schlaganfall mit z.B. halbseitiger Lähmung ist die Sache recht eindeutig. Nennt man es auch Pflege, wenn man nur jemanden braucht zum putzen, waschen und kochen, etwas Unterhaltung oder Begleitung? Bei den zumeist unter ausländischer Leitung geführten „Altersheimen“ hier in Thailand muss man schon mit über 65.000 pro Monat rechnen. Wenn man jemanden findet, der/die nicht unbedingt für medizinisch anspruchsvolle Situationen geeignet ist, dafür aber hilfsbereit, kommt man im eigenen Haus natürlich viel günstiger weg. Und im Isan auch eher als in Pattaya oder Phuket.
NEIN , das nennt man haushaelterin !!
fuer die begleitung musst du eine hostess buchen , mtl. ist preiswerter , es gibt auch maennliche hostessen 😉!!
Man kann doch auch eine „gepflegte“ Unterhaltung führen! Und statt den Krücken oder den Rollator zu benutzen, begleitet einen ein stützender Arm oder eine helfende Hand, keine Hostess.
Pflegegrad spielt hier keine Rolle da man alles selber zahlen muss, dazu kommt das Krankenversicherungen sehr teuer sind. Es gibt auch genügend Beispiele wie MIT Pflegende Sind auch gemeint( Unfall, Altererspflege, Krankheit) umgegangen wird
Hallo Wochenblitz,
könnten Sie nicht einen Bericht verfassen über Pflegeheime in Phuket usw.
Ansprechperson, Lage und was geboten wird Zimmergröße, Verpflegung, Unterhaltung, Pool, Gartenanlage, Einkaufsmöglichkeiten und die Pflege 12/24 Std.
sowie auch die Übernahme der Jährlichen Visa anträge bei was für einen Kostensatz ?
Otto, könntest Du nicht Mr. Google bemühen?
Wer in Thailand pflegebedürftig wird, bekommt aus der deutschen Pflegekasse nichts. Das Geld wird gebraucht , um.Gäste aus aller Welt zu versorgen, die nie einen Pfennig/Cent eingezahlt haben. Es ist meine Meinung, die muss nicht richtig sein, also.bitte die [entfernt] im Schrank lassen
Redaktioneller Hinweis: Teile dieses Kommentars, die gegen die Regeln verstoßen haben, wurden entfernt.
Zur Info und Beruhigung der Schnappatmung …
Flüchtlinge, die pflegebedürftig werden, haben in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf dieselben pflegerischen Leistungen wie einheimische Staatsbürger. Nach einer Wartezeit von 18 Monaten greift das reguläre Pflegesystem mit Leistungen wie Pflegegeld oder der Unterbringung in einem Pflegeheim, deren Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Es ist müßig immer wieder die falschen Behauptungen aus dem Reservoir der blaunen Propaganda von diesem Gerhard zu widerlegen. In diesem Fall aber sogar ganz simple. Richtig ist, während der ersten 36 Monate (Wartezeit) erhalten sie medizinische und pflegerische Hilfe primär im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dieses Gesetz sieht jedoch kein reguläres Pflegegeld vor. Akute pflegerische Bedarfe werden über die Sozialämter als Einzelfallentscheidung finanziert. Erst wenn Geflüchtete als anerkannte Asylberechtigte oder Flüchtlinge einen regulären Aufenthaltstitel besitzen, arbeiten oder Bürgergeld beziehen, werden sie regulär gesetzlich versichert und erwerben nach entsprechenden Vorversicherungszeiten reguläre Ansprüche gegen die Pflegekasse.
Laut Schätzungen von Organisationen wie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) haben insgesamt etwa 10 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Bei der Mehrheit davon handelt es sich allerdings um Menschen, die bereits seit Jahrzehnten im Land leben (z. B. ehemalige Gastarbeiter oder Spätaussiedler), und nicht um neu zugewanderte Flüchtlinge.
Und was hat das mit Thailand zu tun?
??? mit Thailand nichts, nur mit dem Payment der Pflegeversicherung. Bist Du ein Thai ?
Nehmen sie weniger, von dem was Sie nehmen, es schadet der Gesundheit, nicht nur der körperlichen.
So ist die bestimmte dunkelbraune Klientel: Aus welchem Thema auch immer, wird Deutschland-Hetze betrieben. Wenn die sog. Siegermächte nach dem verlorenen Krieg Deutschland mit Krediten etc. nicht wieder mit aufgebaut hätten, wäre D nie wieder auf die Beine gekommen (jedenfalls nicht so schnell) . Da die Geburtenrate in Deutschland zu niedrig ist, um den Generationenvertrag einzuhalten, ist Deutschland auf Zuwanderung angewiesen. Die paar Flüchtlinge, die von unserem Sozialsystem profitieren, ohne dass sie etwas dafür getan haben, kann man dabei insgesamt vernachlässigen. Kriminelle Auswüchse müssen und werden selbstverständlich bekämpft. Jeder ehemaligen DDR-Bürger ist auch in das westdeutsche Sozialsystem aufgenommen worden, ohne jemals etwas eingezahlt zu haben….von den 10% Soli ganz zu schweigen! Also einfach mal die Füße stillhalten! Wer Hilfe benötigt, bekommt sie – so wie damals den Deutschen geholfen wurde. Letztlich profitiert der deutsche Staat in der Zukunft davon.
Ist das ein Forum oder ein digitaler Steintisch ?
Ganz schön ärgerlich mit dieser Meinungsfreiheit. Zumindest wenn die Meinung nicht auf eine einzige reduziert ist. 😊
Was früher der Steintisch war, ist jetzt das Forum.
Das fragt der Richtige. An alle unzufriedenen Deutschen: Unterlasst doch einfach eure Kommentare zur deutschen Politik, hier geht es um Thailand. Wenn ihr euch zur deutschen Politik äußern wollt, dann macht das doch in einer Zeitung in Deutschland oder geht wählen.
Besten Dank!
Es geht nicht um Thailand, sondern um.Zahlungen zur Pflege.
Hier geht es um Thailand, auch wenn es nicht in Deinen Schädel passt.
Hallo Wochenblitz-Team,
ich erwäge derzeit, eine Petition an den Deutschen Bundestag einzureichen. Inhaltlich geht es um die Frage, ob Pflegegeld aus der deutschen Pflegepflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei dauerhaftem Aufenthalt in einem Drittstaat – beispielsweise Thailand – gezahlt werden sollte.
Bevor ich die Petition offiziell einreiche, würde ich gerne die Einschätzung Ihrer Leserschaft einholen. Mich interessiert insbesondere, ob ich in meinem Entwurf wichtige Aspekte übersehen habe, ob die Argumentation nachvollziehbar ist und ob es praktische Erfahrungen von Betroffenen gibt, die in die Petition einfließen sollten.
Der Kern meiner Überlegung ist folgender:
Nach geltendem Recht ruhen Pflegeversicherungsleistungen bei dauerhaftem Aufenthalt außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz grundsätzlich. Das betrifft auch Personen, die über viele Jahre in Deutschland Beiträge zur Pflegepflichtversicherung gezahlt haben und ihren Ruhestand später in Thailand verbringen.
Meine Petition soll nicht auf einen unkontrollierten weltweiten Export aller Pflegeleistungen hinauslaufen. Vielmehr soll geprüft werden, ob eine begrenzte Zahlung von Pflegegeld in Drittstaaten dann möglich sein sollte, wenn
* Pflegebedürftigkeit nach deutschem Recht festgestellt wurde,
* die Pflege im Aufenthaltsstaat tatsächlich sichergestellt ist,
* die Pflege im Ausland nachweislich günstiger ist als eine vergleichbare Versorgung in Deutschland,
* regelmäßige Kontroll- und Nachweispflichten erfüllt werden,
* und keine Schutzinteressen der pflegebedürftigen Person entgegenstehen.
Ein zusätzlicher Punkt ist die mögliche Entlastung der öffentlichen Haushalte. Die Pflegeversicherung deckt in Deutschland häufig nicht alle Pflegekosten ab. Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann ergänzend Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht erforderlich werden. Wenn dagegen eine gesicherte Pflege im Ausland deutlich günstiger wäre, könnten solche zusätzlichen staatlichen Kosten teilweise oder vollständig vermieden werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie den beigefügten Entwurf veröffentlichen oder zur Diskussion stellen könnten. Ziel ist es, vor einer offiziellen Einreichung konstruktive Rückmeldungen, Einwände und Ergänzungen aus der Leserschaft zu sammeln.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
wolfgang7
Anbei mein aktueller Entwurf:
Petition: Export von Pflegegeld in Drittstaaten bei nachgewiesener Kosteneinsparung ermöglichen
An den Deutschen Bundestag
Petitionsforderung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 34 SGB XI so zu ändern, dass Pflegegeld oder eine entsprechende Geldleistung aus der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung auch bei dauerhaftem Aufenthalt in einem Drittstaat außerhalb EU/EWR/Schweiz gewährt werden kann, wenn nachgewiesen ist, dass die Pflege im Aufenthaltsstaat für die deutsche Pflegeversicherung und die öffentlichen Haushalte günstiger ist als eine vergleichbare Versorgung in Deutschland.
Insbesondere soll eine Genehmigung möglich sein, wenn
1. eine Pflegebedürftigkeit nach deutschem Recht festgestellt wurde,
2. die Pflege im Ausland tatsächlich sichergestellt ist,
3. die Kosten der Pflege im Ausland niedriger sind als die voraussichtlichen Kosten einer Versorgung in Deutschland,
4. keine höheren Risiken für die pflegebedürftige Person entstehen,
5. eine regelmäßige Überprüfung durch die Pflegeversicherung oder eine von ihr beauftragte Stelle möglich ist,
6. und Missbrauch durch geeignete Nachweis-, Prüf- und Kontrollpflichten verhindert wird.
Begründung
Nach geltendem Recht ruhen Leistungsansprüche der Pflegeversicherung grundsätzlich, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt wird Pflegegeld nur zeitlich begrenzt weitergewährt. Grundlage ist § 34 SGB XI. 
Diese Regelung ist für Fälle nachvollziehbar, in denen eine Prüfung, Versorgung oder Kontrolle im Ausland praktisch unmöglich ist. Sie ist aber zu starr, wenn die Pflege im Ausland nachweislich günstiger, ausreichend kontrollierbar und für die pflegebedürftige Person zumutbar oder sogar vorzugswürdig ist.
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland nur eine Teilabsicherung. Wenn Pflegeversicherung und eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, kann zusätzlich Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht kommen. Diese Leistung ist bedürftigkeitsabhängig und setzt voraus, dass Einkommen und Vermögen nicht ausreichen; die Pflegeversicherung leistet dagegen nur begrenzte Pauschalen. 
Gerade hier entsteht ein wirtschaftlicher Widerspruch: Wenn ein Pflegebedürftiger in Deutschland versorgt werden muss, obwohl eine gleichwertige oder ausreichende Versorgung im Ausland billiger wäre, können zusätzliche Sozialhilfekosten entstehen. Diese Mehrkosten trägt am Ende der Staat beziehungsweise der Steuerzahler. Würde die Pflegeversicherung im Ausland ein begrenztes, kontrolliertes Pflegegeld zahlen, könnten solche Zusatzkosten vermieden oder deutlich reduziert werden.
Ziel der Gesetzesänderung
Ziel ist nicht, einen unkontrollierten weltweiten Export aller Pflegeleistungen einzuführen. Ziel ist eine Genehmigungslösung nach Wirtschaftlichkeits- und Schutzprüfung.
Der Grundsatz soll lauten:
Wenn die Pflege im Ausland billiger, gesichert und kontrollierbar ist, soll die Pflegeversicherung die Geldleistung genehmigen können, statt den Versicherten faktisch zur Rückkehr nach Deutschland zu zwingen.
Damit würde die Pflegeversicherung entlastet, die Sozialhilfeträger könnten Kosten sparen, und pflegebedürftige Menschen könnten ihr vertrautes soziales Umfeld im Ausland erhalten, soweit dies medizinisch und organisatorisch vertretbar ist.
Verfassungsrechtliche Erwägungen
Die bisherige Regelung wirft grundsätzliche Fragen auf:
* Art. 2 Abs. 1 GG schützt die allgemeine Handlungsfreiheit, darunter auch die persönliche Lebensgestaltung und faktisch die Entscheidung, wo man seinen Lebensabend verbringen möchte.
* Art. 3 Abs. 1 GG verlangt sachgerechte Gleichbehandlung. Eine starre Schlechterstellung von Versicherten mit Aufenthalt in Drittstaaten sollte zumindest dann überprüft werden, wenn die Pflege dort nachweislich günstiger und gesichert ist.
* Art. 14 GG schützt zwar nicht ohne Weiteres jede Sozialversicherungsleistung als Eigentum, jedoch können erworbene Anwartschaften und beitragsfinanzierte Positionen eigentumsähnliche Schutzwirkungen entfalten.
* Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangt, dass Einschränkungen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Ein vollständiges Ruhen der Leistung kann unverhältnismäßig erscheinen, wenn ein milderes Mittel möglich ist: eine begrenzte, überprüfbare Zahlung im Ausland.
Die Petition behauptet nicht, dass die geltende Rechtslage eindeutig verfassungswidrig ist. Sie fordert aber, dass der Gesetzgeber die Regelung anpasst, weil eine pauschale territoriale Sperre in wirtschaftlich sinnvollen Fällen nicht mehr überzeugend ist.
Konkreter Regelungsvorschlag
§ 34 SGB XI sollte um eine Ausnahme ergänzt werden, etwa:
„Abweichend von Absatz 1 ruht der Anspruch auf Pflegegeld oder eine entsprechende Geldleistung nicht, wenn sich die pflegebedürftige Person dauerhaft in einem Staat außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz aufhält und die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen vorab festgestellt hat, dass
1. Pflegebedürftigkeit nach deutschem Recht besteht,
2. die notwendige Pflege im Aufenthaltsstaat sichergestellt ist,
3. die voraussichtlichen Kosten der Pflege im Aufenthaltsstaat niedriger sind als die Kosten einer vergleichbaren Versorgung im Inland,
4. eine regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit und der tatsächlichen Pflegeversorgung möglich ist,
5. und keine überwiegenden Gründe des Schutzes der pflegebedürftigen Person entgegenstehen.“
Zusätzlich sollte geregelt werden, dass die Leistung auf das deutsche Pflegegeld begrenzt werden kann und keine Pflicht zur Finanzierung ausländischer Sachleistungssysteme entsteht.
Erwartete Vorteile
1. Entlastung der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung zahlt nur eine begrenzte Geldleistung, statt mittelbar teurere Versorgung in Deutschland auszulösen.
2. Entlastung der Sozialhilfe
Wenn Pflege in Deutschland aus Eigenmitteln und Pflegeversicherung nicht finanzierbar ist, kann Hilfe zur Pflege erforderlich werden. Diese Zusatzbelastung könnte vermieden werden, wenn eine günstigere Versorgung im Ausland genehmigt wird. 
3. Mehr Selbstbestimmung im Alter
Pflegebedürftige Menschen könnten dort bleiben, wo sie ihr soziales Umfeld, familiäre Unterstützung oder eine funktionierende private Versorgung haben.
4. Keine automatische Leistungsausweitung
Die Forderung betrifft keine unkontrollierte weltweite Leistungspflicht, sondern eine Einzelfallprüfung mit Kostenvergleich, Nachweisen und Widerrufsmöglichkeit.
5. Missbrauchsschutz
Die Pflegekasse kann Nachweise, ärztliche Begutachtungen, Lebensbescheinigungen, Pflegeberichte und regelmäßige Wiederholungsprüfungen verlangen. Bei fehlender Mitwirkung oder unklarer Versorgung ruht der Anspruch wieder.
Schlussformel
Der Deutsche Bundestag wird gebeten, die geltende pauschale Ruhensregelung bei dauerhaftem Aufenthalt in Drittstaaten zu reformieren und eine kontrollierte Ausnahme für Fälle einzuführen, in denen Pflege im Ausland nachweislich günstiger, gesichert und für die pflegebedürftige Person zumutbar ist.
Die Pflegeversicherung sollte nicht teurere Versorgung erzwingen, wenn eine billigere und ausreichende Pflege im Ausland möglich ist. Eine solche Reform wäre wirtschaftlich vernünftig, sozial fair und mit dem Ziel größerer Selbstbestimmung im Alter vereinbar.
Was die Pflege in Thailand kostet, kann man nicht einfach mit einem gewissen Betrag in Verbindung bringen. Ich habe von einem Pflegeheim gelesen, zwischen Pattaya und Rayong, wo man für sFr. 500.– monatlich ein Zimmer hat. Natürlich kommen alle Behandlungen noch oben drauf, abhängig vom Pflegegrad. Es gibt viele Pflegeheime in Thailand, für fast jeden Geldbeutel.
In Pattaya geht es auch günstiger!
In Google einfach mal nach Residenz Magnolias suchen ;-)
Link einstellen ist unerwünscht .. ;-(