Schlag gegen Einschüchterung: Oberstes Gericht stoppt Schikaneklagen

Mächtige Kläger missbrauchen das Gesetz zur Einschüchterung: Mit neuen Richtlinien geht die Justiz nun massiv gegen Schikaneklagen vor. Droht denjenigen, die Kritiker mit Prozessen mundtot machen wollen, jetzt das jähe Aus?

Schlag gegen Einschüchterung: Oberstes Gericht stoppt Schikaneklagen
ThaiRath

Kernaussage: Der Präsident des Obersten Gerichtshofs hat eine Empfehlung veröffentlicht, die Gerichte ermächtigt, missbräuchliche Strafklagen (sog. SLAPP-Klagen) früh zu erkennen und abzuwehren, um Beklagte nicht durch Einschüchterung oder Schikane zu belasten.

Worum es in der Empfehlung geht

Die Empfehlung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs fordert, dass die Ausübung des Rechts auf Strafklage in gutem Glauben erfolgen muss und nicht als Werkzeug zur Schikane dienen darf.

Sie stützt sich ausdrücklich auf Artikel 161/1 der Strafprozessordnung und auf Artikel 5 des Gesetzes über die Organisation der Justiz und hat das Ziel, missbräuchliche Klagen bereits in der Prüfungsphase zu verhindern.

Konkrete Kriterien für missbräuchliche Klagen

Laut Empfehlung gelten Klagen als missbräuchlich, wenn sie dazu dienen, Beklagte zu belästigen, einzuschüchtern, zu bedrohen oder ihnen unangemessene Schwierigkeiten bei der Verteidigung zu bereiten.

Als missbräuchlich werden außerdem Klagen angesehen, die auf falschen oder verschwiegenen Tatsachen beruhen oder dazu dienen, unrechtmäßige Vorteile zu erzwingen.

Anzeichen, die Richter misstrauisch machen sollen

Die Empfehlung nennt Umstände, die den Verdacht begründen können, darunter Klagen an einem weit entfernten Gericht ohne erkennbaren Beweisvorteil sowie Klagen gegen Personen, die sich für Menschenrechte, Umwelt oder öffentliche Interessen engagieren.

Weitere Verdachtsmomente sind Klagen gegen Whistleblower, Verfahren, die aus denselben Gründen mehrfach geführt werden, oder Klagen, die offensichtlich darauf abzielen, jemanden für die Ausübung seiner Rechte zu bestrafen.

Welche Befugnisse Gerichte erhalten

Bei begründetem Verdacht soll das Gericht den Kläger auffordern, Stellung zu nehmen und Beweise vorzulegen; das Gericht kann zusätzlich weitere Beweise anfordern.

Zur Beweisprüfung darf das Gericht Justizbeamte mit der Sammlung unterstützen und kann die Klage bereits in der Prüfungsphase abweisen, wenn klar ist, dass sie missbräuchlich ist.

Abwägung, Verzögerungstaktiken und Verfahrenssteuerung

Richter sollen die Schwere der Vorwürfe, den erwarteten öffentlichen Nutzen und die Glaubwürdigkeit des Verfahrens berücksichtigen, bevor sie über das Vorgehen entscheiden.

Behauptet der Beklagte Missbrauch, aber verzögert das Verfahren bewusst, kann das Gericht die Prüfung des Missbrauchs einstellen und das Verfahren ohne Verzögerung fortführen sowie Maßnahmen treffen, um Verzögerungstaktiken zu unterbinden.

Publikation und Rechtsgrundlage

Die Empfehlung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs datiert vom 29. Mai 2569 (buddhistisches Jahr) und wurde am 30. Mai 2569 im Amtsblatt Ratchakitchanubeksa veröffentlicht.

Sie basiert auf Paragraph 161/1 der Strafprozessordnung, der Gerichten die Prüfung der Redlichkeit von Klagen ermöglicht, sowie auf Paragraph 5 des Gesetzes über die Verfassung der Justizgerichte.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Thairath

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.