BANGKOK, MELBOURNE – Die Ermittler müssen ein mutmaßliches internationales Drogennetzwerk schnell abschließen. Die Staatsanwaltschaft setzte dafür den 14. September als Frist, damit drei in Thailand festgehaltene Verdächtige nicht freikommen.
Ermittler müssen bis zum 14. September liefern
Watcharin Phanurat, Generaldirektor des Ermittlungsbüros im Büro des Generalstaatsanwalts ordnete an, die Untersuchung so schnell wie möglich abzuschließen. Die Unterlagen sollen möglichst bis zum 11., spätestens bis zum 14. September vorgelegt werden.
Die drei Verdächtigen haben noch rund 15 Tage ihrer Haftzeit vor sich. Die Unterlagen sollen vor Ablauf ihrer Haftzeit zur Entscheidung eingereicht werden.
Flugbegleiterin in Melbourne festgenommen
Im Mittelpunkt steht die Thai-Airways-Flugbegleiterin Meena Kondo. Sie wurde am 25. Juni am Flughafen Melbourne festgenommen, nachdem die Behörden rund ein Kilogramm Heroin in ihrem Gepäck gefunden hatten.
Die Frau soll das Heroin nach Australien geschmuggelt haben. Der Fall wird von Ermittlern der thailändischen Drogenfahndung und Staatsanwälten gemeinsam untersucht.
Drei Verdächtige in Thailand festgenommen
In Thailand wurden Uthai, Nattawan und Ekkawit festgenommen. Uthai soll als Kurier gehandelt und Taschen mit Heroin an Meena Kondo geliefert haben.
Nattawan soll die Drogen gelagert haben. Eine Frau namens Chantra, die auch unter dem Namen „Rose Rose“ bekannt ist und als ältere Schwägerin Ekkawits gelten soll, bleibt als zentrale Verdächtige auf freiem Fuß.
Ermittlungen erstrecken sich auf Thailand und Australien
Die mutmaßlichen Straftaten sollen in Thailand und Australien begangen worden sein. Deshalb wurde der Fall als grenzüberschreitendes Verfahren unter der alleinigen Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft eingestuft.
Phanurat setzte ein gemeinsames Team aus Staatsanwälten und Drogenfahndern ein. Die Ermittler sollen den Fall nun innerhalb der gesetzten Frist abschließen.
Vier schwere Vorwürfe gegen die Verdächtigen
Den drei Festgenommenen werden vier Vorwürfe gemacht. Dazu zählen die Absprache zur Begehung eines schweren Drogendelikts sowie der gemeinsame Handel mit und Export von Heroin zu kommerziellen Zwecken.
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Außerdem geht es um die Beteiligung an einer grenzüberschreitenden kriminellen Organisation und um Hilfe bei der Vereitelung einer Bestrafung anderer Personen. Dabei sollen Beweise zerstört, verborgen oder entfernt worden sein.
Haftentscheidung steht bevor
Die Staatsanwaltschaft drängt auf einen schnellen Abschluss, damit die Ermittlungsunterlagen vor Ablauf der Haftdauer eingereicht werden können. Die Frist dafür endet am 14. September.
Bis dahin soll das gemeinsame Ermittlerteam den Fall abschließen und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ermöglichen.
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