BANGKOK – Thailand hat sieben Kategorien von Dienstleistungsunternehmen ausländischer Betreiber von einer zusätzlichen Genehmigung nach dem Gesetz über ausländische Unternehmen befreit. Sie trägt die Bezeichnung „Ministerialverordnung über Dienstleistungsunternehmen, die keine Genehmigung für ausländische Geschäftstätigkeiten benötigen (Nr. 5), B.E. 2569 (2026)“. Eine neue Verordnung betrifft unter anderem Telekommunikation, konzerninterne Verwaltungsdienste sowie bestimmte Geschäfte mit Wertpapieren und Derivaten. Die Unternehmen müssen sich weiterhin an die Lizenzen und Auflagen der jeweils zuständigen Fachgesetze halten.
Welche sieben Bereiche sind vom Gesetz über ausländische Unternehmen ausgenommen?
Die Ausnahmen gelten für Telekommunikationsunternehmen mit einer Typ-1-Lizenz, die kein eigenes Telekommunikationsnetz betreiben. Erfasst sind auch Verwaltungs-, Personal- und IT-Dienste zwischen rechtlich verbundenen Unternehmen.
Weitere Bereiche sind die Vermietung begrenzter Flächen für elektronische Finanzdienstgeräte und Verkaufsautomaten für Beschäftigte, inländische Schuldgarantien zwischen verbundenen Unternehmen sowie bestimmte Leistungen bei der Erdölbohrung. Hinzu kommen ausgewählte Geschäfte mit Wertpapieren und Derivaten, sofern sie die gesetzlichen Bedingungen erfüllen.
Wertpapiere und Derivate: Welche Geschäfte brauchen keine Genehmigung nach dem Gesetz über ausländische Unternehmen mehr?
Kredite für den Kauf von Wertpapieren und Vereinbarungen zum Rückkauf von Wertpapieren benötigen künftig keine gesonderte Genehmigung nach dem Gesetz über ausländische Unternehmen.
Die Regelung erweitert auch die Ausnahme für Derivategeschäfte. Sie gilt für Händler, Berater und Fondsverwalter sowie für Geschäfte, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert oder die Abrechnung an Wechselkurse oder Zinssätze gekoppelt ist.
Telekommunikation und Konzernleistungen: Wann entfällt die Genehmigung nach dem Gesetz über ausländische Unternehmen?
Bei Telekommunikationsdiensten gilt die Ausnahme für Unternehmen mit Typ-1-Lizenzen ohne eigenes Netz. Die Verordnung nimmt außerdem bestimmte Leistungen heraus, die verbundene Unternehmen intern füreinander erbringen.
Dazu gehören Verwaltung, Personal und Informationstechnik. Auch inländische Schuldgarantien zwischen solchen Unternehmen fallen unter die neue Regelung.
Erdölbohrungen in Thailand: Wann gilt die Ausnahme vom Gesetz über ausländische Unternehmen?
Von der zusätzlichen Genehmigungspflicht ausgenommen sind Erdölbohrungen, wenn sie auf Direktverträgen mit Konzessionären, Vertragspartnern von Produktionsbeteiligungen oder Dienstleistungsunternehmen nach dem Erdölrecht beruhen.
Die Regelung erfasst auch die Vermietung begrenzter Flächen für elektronische Geräte zur Erbringung von Finanzdiensten sowie für Automaten, die Waren oder Dienstleistungen an Beschäftigte eines Unternehmens verkaufen.
Wann gelten Unternehmen nach der neuen Verordnung als verbunden?
Die Verordnung nennt mehrere Kriterien für rechtlich verbundene Unternehmen. Dazu zählen Gesellschaften, bei denen mehr als die Hälfte der Anteilseigner oder Gesellschafter identisch ist.
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Als verbunden gelten auch Unternehmen, wenn ein Anteilseigner oder Gesellschafter in beiden mindestens 25 Prozent des Kapitals hält oder eine juristische Person mindestens 25 Prozent an einer anderen besitzt. Das gilt außerdem, wenn mehr als die Hälfte der Direktoren oder geschäftsführenden Gesellschafter in beiden Unternehmen dieselbe Funktion ausübt.
Welche Lizenzen bleiben trotz Befreiung vom Gesetz über ausländische Unternehmen Pflicht?
Eine Befreiung nach dem Gesetz über ausländische Unternehmen ersetzt weder andere Lizenzen noch die dort festgelegten Bedingungen und Kontrollen. Die Ausnahmen sollen lediglich doppelte Genehmigungen für Tätigkeiten beseitigen, die bereits durch spezielle Gesetze und zuständige Aufsichtsbehörden geregelt werden.
Die Verordnung wurde am 18. August 2026 von Suphajee Suthumpun unterzeichnet. Grundlage sind Paragraf 46 Absatz 1 und Liste drei Punkt 21 des Gesetzes über ausländische Unternehmen von 1999.
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