THAILAND – Powerbanks sind der häufigste verbotene Gegenstand im aufgegebenen Gepäck an thailändischen Flughäfen, seit die neuen Kontrollregeln am 16. Oktober in Kraft traten. Das teilte die Zivilluftfahrtbehörde CAAT am 25. Oktober mit. Wer fliegt, sollte wissen, dass Powerbanks ins Handgepäck gehören und Koffer unter bestimmten Bedingungen auch ohne Besitzer geöffnet werden dürfen.
Powerbanks landen am häufigsten im Koffer
Nach Angaben der CAAT sind Powerbanks seit dem 16. Oktober der am häufigsten entdeckte verbotene Gegenstand im aufgegebenen Gepäck. Die Behörde veröffentlichte ihre Ergebnisse am 25. Oktober, nachdem sie die neuen Maßnahmen überprüft hatte.
Bei der Kontrolle fielen auch andere batteriebetriebene elektronische Geräte auf. Bei falscher Lagerung oder falschem Transport können solche Geräte Brände und Kurzschlüsse auslösen, besonders im Gepäckraum eines Flugzeugs.
Koffer dürfen ohne Besitzer geöffnet werden
Seit dem 16. Oktober dürfen befugte Beamte aufgegebenes Gepäck auch ohne Anwesenheit des Besitzers durchsuchen. Voraussetzung ist, dass das Röntgenscreening begründeten Verdacht auf verbotene oder gefährliche Gegenstände ergibt.
Verdächtiges Gepäck muss in einen dafür vorgesehenen Kontrollbereich gebracht und die Durchsuchung protokolliert werden. Im Koffer bleibt danach ein Hinweis über die Gepäckkontrolle. Die CAAT betont, dass das Flughafenpersonal nicht routinemäßig jeden Koffer öffnen darf.
Powerbanks gehören ins Handgepäck
Powerbanks sind im Aufgabegepäck verboten. Sie müssen im Handgepäck mitgeführt werden, und auch dort gelten Mengen- und Kapazitätsgrenzen.
Passagiere dürfen laut den separaten Powerbank-Regeln der CAAT, die früher in diesem Jahr eingeführt wurden, bis zu zwei Powerbanks mitnehmen. Geräte mit mehr als 100 Wattstunden, aber höchstens 160 Wattstunden, brauchen die Zustimmung der Fluggesellschaft. Während des Flugs ist das Benutzen und Aufladen von Powerbanks verboten.
Vier Beschwerden aus sozialen Medien geprüft
Die CAAT prüfte außerdem vier Beschwerden, die in sozialen Medien über geöffnete Koffer kursierten. Nur ein Fall betraf eine Kontrolle nach dem neuen Verfahren. Dabei hatten Beamte auf einem Inlandsflug ein batteriebetriebenes Gerät im Gepäck entdeckt.
Der betroffene Koffer hatte kein TSA-kompatibles Schloss. Die Beamten mussten deshalb den Reißverschluss aufschneiden, um die Durchsuchung durchzuführen. Nach Angaben der Behörde wurde ein Hinweis über die Kontrolle in den Koffer gelegt.
Tipps für Reisende vor dem Flug
Die CAAT rät Reisenden, vor dem Flug die Gepäckregeln ihrer Airline zu prüfen, geeignete Kofferschlösser zu nutzen und keine Wertsachen ins Aufgabegepäck zu packen. Passagiere sollen beim Check-in außerdem den Inhalt ihres Koffers und die Außenseite fotografieren. Die Fotos können helfen, wenn Gepäck beschädigt wird, verloren geht oder verspätet ankommt.
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Die Kontrollen sollen nach Angaben der Behörde die Flugsicherheit schützen. Die Verfahren bleiben überprüfbar, falls Passagiere Bedenken äußern.
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