Thailand verschärft Haftbedingungen

Für Todesurteile sind 25 Haftjahre vorgesehen, bei lebenslanger Haft 20 und in schweren Fällen 12. Die Todesstrafe bleibt bestehen.

Thailand verschärft Haftbedingungen
Photo by Uday Veeru on Pexels

BANGKOK, Thailand plant neue Regeln für schwere Straftaten. Gefangene mit Todesstrafe sollen künftig mindestens 25 Jahre verbüßen, lebenslang Verurteilte mindestens 20 Jahre, bevor sie für eine bessere Gefangenenstufe und mögliche Strafvorteile infrage kommen. Die Todesstrafe selbst bleibt nach Angaben der Gefängnisbehörde bestehen.

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Neue Mindestzeiten für schwere Fälle

Das Justizministerium berät über eine verbindliche Mindestverbüßungszeit für Gefangene mit schweren Strafen. Für Todesurteile sind mindestens 25 Jahre vorgesehen, bei lebenslanger Haft 20 Jahre und bei besonders schweren oder mit hohen Strafen belegten Fällen 12 Jahre.

Erst danach sollen Betroffene die Voraussetzungen für eine Einstufung als besonders vorbildliche Gefangene erfüllen. Damit soll das Risiko weiterer Straftaten nach der Entlassung sinken und das Vertrauen in die Sicherheit der Bevölkerung gestärkt werden.

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Entscheidung noch im September

Der Entwurf für die neue Verordnung soll bis Ende September 2026 dem Gefängnisausschuss vorgelegt werden. Die Regeln müssen danach noch weitere Prüfungen durchlaufen.

Berücksichtigt werden sollen auch die Belegung der Gefängnisse und die Möglichkeiten, das Verhalten der Gefangenen zu verbessern. Erst nach dieser Prüfung soll über eine endgültige Fassung entschieden werden.

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Fünf Todesfälle nach früherer Haftentlassung

Auslöser für die Überprüfung waren mehrere schwere Kriminalfälle. Genannt wurde unter anderem der Fall von Thana Koetthong, genannt Pong, der nach einer früheren Haftstrafe wegen versuchten Mordes, eines Waffendelikts und eines Drogendelikts freikam und rund zwei Monate später in Chon Buri mit fünf Todesfällen in Verbindung gebracht wurde.

Die Gefängnisbehörde erklärte, die erste Haftstrafe habe sechs Jahre betragen. Vor der Entlassung sei der Mann nach dem Gesetz zur Verhinderung wiederholter Straftaten bei Sexual- und Gewaltdelikten geprüft worden. Das Gericht ordnete eine zweijährige Meldepflicht bei der Bewährungshilfe in Chon Buri an. Er meldete sich jedoch nur einmal und trug keine elektronische Fußfessel.

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Gerichte sollen stärker kontrollieren

Der stellvertretende Generaldirektor und Sprecher der Gefängnisbehörde, Yutthana Nakruangsri, bezeichnete eine stärkere Beteiligung der Gerichte an Strafverkürzungen und Begnadigungen als sinnvoll. Sie könne für zusätzliche Kontrolle und gegenseitige Überprüfung sorgen.

Als Beispiel nannte er das Verfahren nach dem Gesetz zur Verhinderung wiederholter Straftaten. Dabei prüfen Gefängnis, ein Ausschuss nach Artikel 16, die Staatsanwaltschaft und schließlich das Gericht, bevor Überwachungsmaßnahmen nach der Entlassung festgelegt werden.

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Fall des früheren Drogenbosses neu bewertet

Auch der Fall von Lert Ta Saenli wurde in der Debatte genannt. Der frühere Drogenboss war nach mehreren Begnadigungen und Strafreduzierungen früher freigekommen, als es Teile der Öffentlichkeit erwartet hatten.

Nach Angaben der Gefängnisbehörde saß er bereits vor 2019 in Haft, war älter als 70 Jahre und hatte keine Disziplinarverstöße. Damit habe er nach den damals geltenden Regeln die Voraussetzungen für eine bessere Einstufung und eine Strafreduzierung erfüllt.

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Todesstrafe bleibt gesetzlich bestehen

Die Gefängnisbehörde wies zugleich zurück, dass die Todesstrafe automatisch abgeschafft werde, falls Thailand zehn Jahre lang keine Hinrichtung vollstrecke. Im Strafgesetzbuch sei sie weiterhin vorgesehen.

Werde eine gerichtliche Revision zurückgewiesen, müsse nach dem Gesetz verfahren werden. Eine Begnadigung sei ein königliches Vorrecht und zugleich eine zusätzliche Möglichkeit, Fehler im Justizverfahren zu prüfen, da sich eine vollstreckte Hinrichtung nicht rückgängig machen lasse.

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Unklarheit bei möglicher Amnestie

Die Gefängnisse im ganzen Land informieren Gefangene über die Möglichkeit, von einem Amnestiegesetz zu profitieren. Wie viele Menschen infrage kommen, lässt sich derzeit aber noch nicht sagen.

Zunächst muss der Ausschuss zur Förderung einer friedlichen Gesellschaft seine Zusammensetzung und die Kriterien festlegen. Offen ist vor allem, wie der Begriff „im Zusammenhang mit“ ausgelegt wird. Gefangene können nach Angaben der Behörde bereits über ihr Gefängnis einen Antrag stellen, wenn sie ihren Fall für relevant halten.

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Ausbildung für die Zeit nach der Haft

Parallel zur Überarbeitung der Regeln will die Gefängnisbehörde die berufliche Ausbildung von Gefangenen ausbauen. Geplant sind standardisierte Berufskurse und Schulungen im Bereich künstliche Intelligenz.

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Die Angebote sollen Menschen mit langen Haftzeiten auf die Arbeitswelt nach ihrer Entlassung vorbereiten. Die Kurse müssen nach Angaben der Behörde den Standards und Anforderungen der thailändischen Arbeitsentwicklungsbehörde entsprechen.

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Quelle: Naewna

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