Gift im Babyfläschchen: Haushaltshilfe droht Anklage wegen Mordversuchs

Eine thailändische Haushaltshilfe mischte Desinfektionsmittel in die Milch. Nun verschärft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf drastisch. Kommt die Frau wegen versuchten Mordes vor ein höheres Gericht?

Gift im Babyfläschchen: Haushaltshilfe droht Anklage wegen Mordversuchs
ThaiRath

Bangkok, Thailand – Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsakten in einem Fall zurückgegeben, weil eine Hausangestellte beschuldigt wird, Desinfektionsmittel in die Milch eines Kindes gemischt zu haben und die Tat nun als versuchter Mord gewertet wird. Die Polizei soll die Ermittlungen neu führen und prüfen, ob Anklage wegen vorsätzlichem versuchten Mord erhoben wird, was eine deutlich schärfere rechtliche Bewertung und andere Zuständigkeiten zur Folge hat.

Beschuldigte: Hausangestellte soll Mittel in Milch gemischt haben

Bei der Beschuldigten handelt es sich um N.S. Utsanee, eine Hausangestellte, der vorgeworfen wird, Desinfektionsmittel einer bestimmten Marke in eine Milchflasche für ein Kind gegeben zu haben.

Marke des Mittels und das Alter des Kindes wurden nicht genannt; zunächst hatten Ermittler Tatbestände wie Körperverletzung und Verunreinigung von Lebensmitteln geprüft.

Staatsanwaltschaft stuft Tat als versuchten Mord ein

Am 21. Mai erklärte Chaiyarat Pavakanan, stellvertretender Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, dass zusätzliche Ermittlungen zu dem Schluss geführt hätten, das Vermischen des bereits mit Wasser verdünnten Sprühdesinfektionsmittels in eine Milchflasche könne lebensgefährlich sein und Anzeichen von Vorsatz zeigen.

Er zitierte die Entscheidung der Sonderstaatsanwaltschaft: „Die Staatsanwaltschaft … kann diese Akten nicht zur Prüfung annehmen. Daher wurde die Rückgabe der Ermittlungsakten zusammen mit der beschuldigten Person an die Ermittlungsbeamten angeordnet, damit diese ihre Stellungnahme bezüglich einer Anklageerhebung oder Nichtanklage wegen des Straftatbestands des versuchten Mordes durch vorsätzliche Planung abschließen. Sollte dies als besagte Straftat angesehen werden, sind die Fakten mitzuteilen, die Rechte zu erläutern und die Anklagepunkte gegenüber der beschuldigten Person vollständig zu eröffnen, bevor die Ermittlungsakten an die zuständige Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung übermittelt werden.“

Akten zurück an Polizei – Ermittlungen neu gefordert

Die Staatsanwaltschaft gab die Ermittlungsakten und die Beschuldigte an die Ermittler zurück mit der Anweisung, die Ermittlungen zu ergänzen und den Tatvorwurf des versuchten Mordes zu prüfen.

Die Polizei am Revier Bang Phong Phang muss die Beschuldigte über ihre Rechte aufklären und, falls angemessen, die Anklagepunkte formell eröffnen, bevor die Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Ursprüngliche Einstufung: Körperverletzung und Lebensmittelverfälschung

Ursprünglich hatten Ermittler Taten nach dem Strafgesetzbuch Artikel 296 und 236 geprüft, also Körperverletzung mit möglicher Schädigung und die Verfälschung von Lebensmitteln oder Konsumgütern.

Diese Delikte sehen nach Angaben der Behörden eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 60.000 Baht vor, liegen damit in der Zuständigkeit des Amtsgerichts und waren die ursprüngliche Grundlage der Ermittlungen.

Jetzt: Höhere Strafandrohung und Verfahren vor anderem Gericht

Weil die Staatsanwaltschaft den Tatbestand nun als versuchten Mord nach Artikel 289 (4) in Verbindung mit Artikel 80 oder 81 wertet, liegt das mögliche Strafmaß über der Zuständigkeit des Amtsgerichts.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Als nächster Schritt sollen die Ermittler ihre Schlussfolgerung zu möglichen Anklagen fertigstellen, die Beschuldigte formell belehren und die Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung übermitteln.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Thairath

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.