Österreicher: 1673 Jahre Haft in Thailand

Österreicher sitzt in Thailand hinter Gittern – verurteilt zu 1.673 Jahren Haft. Was er seiner eigenen Tochter über Jahre angetan hat, ist kaum fassbar. Das Gericht hat jetzt endgültig entschieden.

Thailands Gefängnisse in der Krise: Notstand hinter Gittern
Pornprom Satrabhaya / Bangkok Post

Österreicher, 54 Jahre alt, 1.673 Jahre Haft – und das Urteil ist rechtskräftig. Ein Gericht in der Provinz Nakhon Ratchasima hat einen österreichischen Auswanderer wegen des schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter zu einer der höchsten Freiheitsstrafen verurteilt, die je gegen einen Europäer in Thailand ausgesprochen wurde. Der Mann war in Österreich bereits wegen vergleichbarer Delikte vorbestraft.

134 Einzeltaten, vier Jahre Ermittlungen, zwei Gerichtsinstanzen: Was hinter dieser Zahl steckt, ist erschütternd – und wie der Fall überhaupt ans Licht kam, ist eine Geschichte über internationale Zusammenarbeit, die in diesem Fall funktioniert hat.

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1.673 Jahre – wie kommt dieses Strafmaß zustande?

Das thailändische Strafrecht zählt jede einzelne Tat separat und addiert die Strafen. Beim Punkt Vergewaltigung allein wurden dem 54-Jährigen 134 Einzeldelikte angelastet – hinzu kamen Menschenhandel, unsittliche Vergehen und Verstöße gegen das Prostitutions- und Kinderschutzgesetz. Das Urteil der ersten Instanz fochten seine Anwälte an; das Berufungsgericht bestätigte es. Damit ist es rechtskräftig.

Tatsächlich verbüßen wird der Mann nach thailändischem Recht maximal 50 Jahre. Angesichts seines Alters bedeutet das: Er wird das Gefängnis nicht mehr verlassen.

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Österreicher missbrauchte Tochter ab dem achten Lebensjahr

Nach der Trennung von seiner thailändischen Lebensgefährtin zog der Mann die gemeinsame Tochter allein auf. Als das Mädchen acht Jahre alt war, begann er mit dem Missbrauch. Gegen Gegenwehr setzte er Drohungen ein: Er werde sie aussetzen, wenn sie sich nicht füge.

Mindestens zweimal führte er das Kind einem Fotografen zu, der es ebenfalls missbrauchte und Nacktbilder aufnahm. Der Vater verwaltete eine Chatgruppe, in der er sich als seine Tochter ausgab und die Bilder weiterverbreitete. Genau diese Chatgruppe wurde sein Verhängnis.

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NGO-Hinweis brachte die Ermittler auf die Spur

Eine internationale Hilfsorganisation stieß auf die Chatgruppe und meldete den Fund dem thailändischen Department of Special Investigation (DSI). Von dort liefen die Ermittlungen in enger Abstimmung mit dem österreichischen Bundeskriminalamt, Referat Sexualstraftaten und Kinderpornografie, und dem Büro der Verbindungsbeamtin des Innenministeriums in Bangkok.

Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes, sprach von einem Paradebeispiel grenzüberschreitender Kooperation: Die Zusammenarbeit über Zeitzonen und Sprachbarrieren hinweg habe den Fall erst lösbar gemacht. Vier Jahre nach der Festnahme fiel das rechtskräftige Urteil.

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In Österreich war er bereits verurteilt worden

Neu ist der Fall für die österreichische Justiz nicht. Der Mann war in Österreich bereits wegen vergleichbarer Sexualdelikte vorbestraft und hatte dort Haft verbüßt. Thailand kannte diese Vorgeschichte zum Zeitpunkt seiner Einreise offenbar nicht.

Er wird seine verbleibenden Lebensjahre in einem thailändischen Gefängnis verbringen. Ein Recht auf konsularische Betreuung durch die österreichische Botschaft in Bangkok hat er – ob er es in Anspruch nimmt, ist nicht bekannt.

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Quelle: AseanNow Thailand

11 Kommentare zu „Österreicher: 1673 Jahre Haft in Thailand

  1. Alle “ Rechtsgelehrten“, welche in diesem Forum das thailändische Rechtssystem mit denen in DACH vergleichen sind auf dem Holzweg! Diese abscheuliche Tat wurde nun mal in Thailand begangen, und folglich nach dem in Thailand gültigen Rechtssystem abgeurteilt. Pasta! 1673 Jahre Haft oder lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, wie Peter Schneider meint, ist unter dem Strich dasselbe! Und ganz sicher gibt es auch Länder mit einem “ Rechtssystem“ bei welchem solchen Tätern beide Hände inkl. Schnidel abgehackt würde, oder der nächste Baum in Betracht gezogen würde, auch steinigen soll in solchen Fällen nicht ausgeschlossen sein!
    Jeder hat bestimmt Urteile in DACH gelesen, welche nur Kopfschütteln auslösen. Aber vergessen wir nicht, es gibt eben auch Richter , welche Rechtssprechung und Gerechtigkeit gemäss ihrer politischen Gesinnung/Ideologie anwenden!

    1. Ich weiß nicht wie das in der Schweiz ist. Aber in Deutschland entscheiden beim Landgericht als „Große Strafkammer“ für alle Taten mit mehr als 4 Jahren Straferwartung, sowie für schwere Verbrechen wie Mord oder Totschlag regelmäßig 3 Berufsrichter und 2 Schöffen. Hier politischen Gesinnung/Ideologie zu unterstellen halte ich schon für etwas abenteuerlich.
      Dass aus welchen Gründen auch immer ein Urteil nicht unbedingt dem persönlichen oder dem „gesunden Volksempfinden“ gerecht werden kann liegt in der Natur der Sache und geht mir ab und an auch so.
      Zum Sachverhalt hier, auch in Thailand muss der Täter „nur“ 50 Jahre absitzen. Egal wie viele Jahre er aufgebrummt bekommen hat. Das Gute ist, auch diese 50 Jahre wird er nicht überleben. Bleibt nur zu hoffen, dass ihn die thailändischen Behörden zur Verbüßung seiner Strafe nicht nach Österreich abschieben werden.

  2. was steht heute auf dem „Band“:
    Cohiba
    Davidoff
    Montecristo
    Padrón
    „Oktobertee“
    Glenfiddich
    Glenmorangie
    Jack Daniels
    Chivas Regal
    Select Bourbon
    Auf jeden Fall , geniesse es !!

  3. Danke Dir, das mache ich immer. Heute gibt es aber keine Zigarre, jeden Tag geht nicht. Die nächste wäre dann eine Montecristo Open Eagle und dazu ein Maker’s Mark.
    ich wünsch Dir än schönä Tag!

Kommentare sind geschlossen.

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