Österreicher, 54 Jahre alt, 1.673 Jahre Haft – und das Urteil ist rechtskräftig. Ein Gericht in der Provinz Nakhon Ratchasima hat einen österreichischen Auswanderer wegen des schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter zu einer der höchsten Freiheitsstrafen verurteilt, die je gegen einen Europäer in Thailand ausgesprochen wurde. Der Mann war in Österreich bereits wegen vergleichbarer Delikte vorbestraft.
134 Einzeltaten, vier Jahre Ermittlungen, zwei Gerichtsinstanzen: Was hinter dieser Zahl steckt, ist erschütternd – und wie der Fall überhaupt ans Licht kam, ist eine Geschichte über internationale Zusammenarbeit, die in diesem Fall funktioniert hat.
1.673 Jahre – wie kommt dieses Strafmaß zustande?
Das thailändische Strafrecht zählt jede einzelne Tat separat und addiert die Strafen. Beim Punkt Vergewaltigung allein wurden dem 54-Jährigen 134 Einzeldelikte angelastet – hinzu kamen Menschenhandel, unsittliche Vergehen und Verstöße gegen das Prostitutions- und Kinderschutzgesetz. Das Urteil der ersten Instanz fochten seine Anwälte an; das Berufungsgericht bestätigte es. Damit ist es rechtskräftig.
Tatsächlich verbüßen wird der Mann nach thailändischem Recht maximal 50 Jahre. Angesichts seines Alters bedeutet das: Er wird das Gefängnis nicht mehr verlassen.
Österreicher missbrauchte Tochter ab dem achten Lebensjahr
Nach der Trennung von seiner thailändischen Lebensgefährtin zog der Mann die gemeinsame Tochter allein auf. Als das Mädchen acht Jahre alt war, begann er mit dem Missbrauch. Gegen Gegenwehr setzte er Drohungen ein: Er werde sie aussetzen, wenn sie sich nicht füge.
Mindestens zweimal führte er das Kind einem Fotografen zu, der es ebenfalls missbrauchte und Nacktbilder aufnahm. Der Vater verwaltete eine Chatgruppe, in der er sich als seine Tochter ausgab und die Bilder weiterverbreitete. Genau diese Chatgruppe wurde sein Verhängnis.
NGO-Hinweis brachte die Ermittler auf die Spur
Eine internationale Hilfsorganisation stieß auf die Chatgruppe und meldete den Fund dem thailändischen Department of Special Investigation (DSI). Von dort liefen die Ermittlungen in enger Abstimmung mit dem österreichischen Bundeskriminalamt, Referat Sexualstraftaten und Kinderpornografie, und dem Büro der Verbindungsbeamtin des Innenministeriums in Bangkok.
Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes, sprach von einem Paradebeispiel grenzüberschreitender Kooperation: Die Zusammenarbeit über Zeitzonen und Sprachbarrieren hinweg habe den Fall erst lösbar gemacht. Vier Jahre nach der Festnahme fiel das rechtskräftige Urteil.
In Österreich war er bereits verurteilt worden
Neu ist der Fall für die österreichische Justiz nicht. Der Mann war in Österreich bereits wegen vergleichbarer Sexualdelikte vorbestraft und hatte dort Haft verbüßt. Thailand kannte diese Vorgeschichte zum Zeitpunkt seiner Einreise offenbar nicht.
Er wird seine verbleibenden Lebensjahre in einem thailändischen Gefängnis verbringen. Ein Recht auf konsularische Betreuung durch die österreichische Botschaft in Bangkok hat er – ob er es in Anspruch nimmt, ist nicht bekannt.
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In Deutschland waere er in einer Therapie und die Tochter hätte eine Mitschuld.
Analog zu…
Im April 2026 sprach das Landgericht Saarbrücken einen 19-Jährigen vom Vorwurf des Mordes an einem Polizisten (Simon B.) frei. Der Angeklagte hatte während eines Tankstellenraubes im August in Völklingen dem Beamten die Dienstwaffe entrissen und geschossen. Der Freispruch erfolgte aufgrund einer attestierten paranoiden Schizophrenie und Schuldunfähigkeit.
eine 8-jährige kann keine Mitschuld haben!
Keine juristische Mitschuld, aber Gutmenschen werden eine moralische sehen.
der leser der solche nachrichten liest ist erstmal erstaunt ueber die kuschel justiz in deutschland !
wenn er eine zeitstrafe bekommen haette , haette er diese abgesessen und waer dann wieder auf freien fuss.
da er aber ,so wie du schon geschrieben hast nicht ganz bei sinnen ist , kann man ihn solange festhalten wie man es fuer richtig haelt . beispiele auf YT zu finden , gib mal ein ,schuldunfaehigkeit !!
ein mann hat einen anderen totgeschlagen , anklage totschlag ,ca. 5j haette das gegeben. die verhandlung wurde eingestellt und der mann in die klappse eingewiesen. seit fast 30j. sitzt der in der geschlossenen klappse und die wird er wohl auch nicht mehr lebend verlassen. von daher war die anordnung vom gericht sehr gut getroffen, auch wenns auf den 1. blick makaber erscheinen mag ,aber so wird er gaaaanz viele jahre zeit haben , entlassung ungewiss !! manche glauben das sie evtl. zehn j. bekommen haetten und sagen sich ,ich mache einen auf doof , gehe in die klappse und in 2-3j. bin ich geheilt und kann gehen. diese zeiten sind vorbei , es gab immer wieder faelle das solche leute entlassen wurden und kurze zeit spaeter das naechste verbrechen begingen. es wird heute ganz genau hingeschaut , so leicht kommt da keiner mehr raus !!
dem von dir genannten taeter wuensche ich das allerbeste und einen langen und angenehmen aufenthalt in der geschlossenen 🥳!!