Das thailändische Gesundheitsministerium hat verbindliche Richtlinien veröffentlicht, die festlegen, welche Orte in der Nähe von Bildungseinrichtungen für den Verkauf von Alkohol gesperrt werden sollen. Die Bekanntmachung in der Royal Gazette nennt Kriterien für „Nähe“, listet mehrere Ausnahmen auf und legt fest, dass sie am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft tritt.
Was die neuen Richtlinien konkret benennen
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Krankheitskontrolle nennt vier Eigenschaften, die Orte in der Nähe von Schulen und Hochschulen zum Verkaufsverbot für Alkohol machen können. Dazu gehören Bereiche, die für Kinder und Jugendliche leicht erreichbar sind, Orte, die als ungeeignet gelten, Versammlungsorte oder Stellen, die zur Verführung dienen könnten, sowie Orte, die Ärgernis oder Belästigung für Schüler und Studierende verursachen können.
Die Regeln beziehen sich auf eine vorhandene Kartenbekanntmachung zur Abgrenzung von Gebieten rund um Bildungseinrichtungen, wie sie auf einem Kabinettsbeschluss vom 14. Juli 2015 beruht. Damit sollen örtliche Merkmale und Zugänglichkeit berücksichtigt werden, statt pauschaler Meterangaben.
Diese Ausnahmen sind ausdrücklich genannt
Von dem Verkaufsverbot ausgenommen sind unter anderem bereits rechtmäßig lizenzierte Verkaufsstellen, Hotels mit Hotel-Lizenz sowie Dienstleistungsbetriebe mit entsprechender Genehmigung. Die Bekanntmachung macht diese Bestimmungen von früheren Lizenzvergaben abhängig und nennt das Datum des maßgeblichen Rechtsakts.
Weitere Ausnahmen betreffen den Direktverkauf durch Hersteller oder Importeure an lizenzierte Händler, große Einzelhandelsbetriebe in Gebäuden mit mindestens 10.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie große Sportstätten, sofern Veranstalter Maßnahmen gegen den ungeeigneten Zutritt von Kindern und Jugendlichen und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung getroffen haben.
Bestehende Lizenzen behalten ihre Gültigkeit
Lizenzen zum Verkauf von Alkohol, die gemäß dem Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2025 erteilt wurden, dürfen weiter genutzt werden, bis sie auslaufen, ausgesetzt oder widerrufen werden. Die Bekanntmachung betont damit einen Bestandsschutz für diese Rechte.
Gleichzeitig heißt es aber, dass Behörden bei Verstößen gegen das Gesetz zur Kontrolle alkoholischer Getränke die Möglichkeit haben, die Lizenz zu widerrufen oder den Betrieb zu schließen. Die Ausnahmeregel ist somit an die Einhaltung der bestehenden Gesetze gebunden.
Wann die Regeln gelten
Die Bekanntmachung ist in der Royal Thai Government Gazette veröffentlicht worden und trägt die Angabe „Bekannt gegeben am 14. Mai 2026“. Reporter vermeldeten am 26. Mai 2026, dass die Veröffentlichung auf der Website der Gazette eingesehen werden kann.
Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Royal Gazette in Kraft, wie Klausel 1 der Bekanntmachung festlegt.
Auf welcher rechtlichen Grundlage die Bekanntmachung fußt
Die Neuregelung stützt sich auf einen Kabinettsbeschluss vom 14. Juli 2015 zur Kartierung von Grenzgebieten rund um Bildungseinrichtungen, der die Grundlage für die Definition der betroffenen Zonen bildet. Damit greift die Bekanntmachung auf bereits bestehende Vorgaben zurück.
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Für die Ausnahmeregelung verweist die Bekanntmachung auf den Befehl des Leiters des Nationalen Rats für Frieden und Ordnung Nr. 22/2558 vom 22. Juli 2015, der frühere Lizenzvergaben und ihre Behandlung regelt.
Unklare Distanz, klarer Regelrahmen
Die Bekanntmachung nennt keine feste Meterzahl für die „Nähe“ zu Bildungseinrichtungen; stattdessen gelten die im Text aufgeführten Kriterien und die vorhandene Kartenbekanntmachung zur Abgrenzung. Das heißt: Ob ein Verkaufsort betroffen ist, entscheidet sich nach Zugänglichkeit, Eignung und dem Kartenvergleich, nicht per pauschalem Abstand.
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