Österreicher: 1673 Jahre Haft in Thailand

Österreicher sitzt in Thailand hinter Gittern – verurteilt zu 1.673 Jahren Haft. Was er seiner eigenen Tochter über Jahre angetan hat, ist kaum fassbar. Das Gericht hat jetzt endgültig entschieden.

Thailands Gefängnisse in der Krise: Notstand hinter Gittern
Pornprom Satrabhaya / Bangkok Post

Österreicher, 54 Jahre alt, 1.673 Jahre Haft – und das Urteil ist rechtskräftig. Ein Gericht in der Provinz Nakhon Ratchasima hat einen österreichischen Auswanderer wegen des schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter zu einer der höchsten Freiheitsstrafen verurteilt, die je gegen einen Europäer in Thailand ausgesprochen wurde. Der Mann war in Österreich bereits wegen vergleichbarer Delikte vorbestraft.

134 Einzeltaten, vier Jahre Ermittlungen, zwei Gerichtsinstanzen: Was hinter dieser Zahl steckt, ist erschütternd – und wie der Fall überhaupt ans Licht kam, ist eine Geschichte über internationale Zusammenarbeit, die in diesem Fall funktioniert hat.

1.673 Jahre – wie kommt dieses Strafmaß zustande?

Das thailändische Strafrecht zählt jede einzelne Tat separat und addiert die Strafen. Beim Punkt Vergewaltigung allein wurden dem 54-Jährigen 134 Einzeldelikte angelastet – hinzu kamen Menschenhandel, unsittliche Vergehen und Verstöße gegen das Prostitutions- und Kinderschutzgesetz. Das Urteil der ersten Instanz fochten seine Anwälte an; das Berufungsgericht bestätigte es. Damit ist es rechtskräftig.

Tatsächlich verbüßen wird der Mann nach thailändischem Recht maximal 50 Jahre. Angesichts seines Alters bedeutet das: Er wird das Gefängnis nicht mehr verlassen.

Österreicher missbrauchte Tochter ab dem achten Lebensjahr

Nach der Trennung von seiner thailändischen Lebensgefährtin zog der Mann die gemeinsame Tochter allein auf. Als das Mädchen acht Jahre alt war, begann er mit dem Missbrauch. Gegen Gegenwehr setzte er Drohungen ein: Er werde sie aussetzen, wenn sie sich nicht füge.

Mindestens zweimal führte er das Kind einem Fotografen zu, der es ebenfalls missbrauchte und Nacktbilder aufnahm. Der Vater verwaltete eine Chatgruppe, in der er sich als seine Tochter ausgab und die Bilder weiterverbreitete. Genau diese Chatgruppe wurde sein Verhängnis.

NGO-Hinweis brachte die Ermittler auf die Spur

Eine internationale Hilfsorganisation stieß auf die Chatgruppe und meldete den Fund dem thailändischen Department of Special Investigation (DSI). Von dort liefen die Ermittlungen in enger Abstimmung mit dem österreichischen Bundeskriminalamt, Referat Sexualstraftaten und Kinderpornografie, und dem Büro der Verbindungsbeamtin des Innenministeriums in Bangkok.

Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes, sprach von einem Paradebeispiel grenzüberschreitender Kooperation: Die Zusammenarbeit über Zeitzonen und Sprachbarrieren hinweg habe den Fall erst lösbar gemacht. Vier Jahre nach der Festnahme fiel das rechtskräftige Urteil.

In Österreich war er bereits verurteilt worden

Neu ist der Fall für die österreichische Justiz nicht. Der Mann war in Österreich bereits wegen vergleichbarer Sexualdelikte vorbestraft und hatte dort Haft verbüßt. Thailand kannte diese Vorgeschichte zum Zeitpunkt seiner Einreise offenbar nicht.

Er wird seine verbleibenden Lebensjahre in einem thailändischen Gefängnis verbringen. Ein Recht auf konsularische Betreuung durch die österreichische Botschaft in Bangkok hat er – ob er es in Anspruch nimmt, ist nicht bekannt.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: AseanNow Thailand

9 Kommentare zu „Österreicher: 1673 Jahre Haft in Thailand

  1. In Deutschland waere er in einer Therapie und die Tochter hätte eine Mitschuld.
    Analog zu…
    Im April 2026 sprach das Landgericht Saarbrücken einen 19-Jährigen vom Vorwurf des Mordes an einem Polizisten (Simon B.) frei. Der Angeklagte hatte während eines Tankstellenraubes im August in Völklingen dem Beamten die Dienstwaffe entrissen und geschossen. Der Freispruch erfolgte aufgrund einer attestierten paranoiden Schizophrenie und Schuldunfähigkeit.

        1. Diese in höchstem Maße verdummende Propaganda von zwei überhaupt nicht vergleichbaren Fällen ist aber typisch für die angeblichen Patrioten im Exil.

          1. Es geht um die Strafe und wie verbogen die Rechtssprechung in Deutschland ist, auch wenn es Gutmenschen im Exil nicht gefällt.

          2. „Gutmensch“ so zu verwenden ist eine interessante Strategie. Denn wer erklärt, dass „gut“ schlecht ist, positioniert sich zwangsläufig auf der anderen Seite — und die heißt nun mal Schlechtmensch. Wer also kein Gutmensch sein will, ist nach eigener Logik ein Schlechtmensch. Vielleicht magst du uns aufklären, Gerhard, warum du das anscheinend bevorzugst. Nur zur Einordnung — ein bisschen Schmunzeln muss sein, auch wenn das Thema selbst keinen Spaß verträgt.

    1. der leser der solche nachrichten liest ist erstmal erstaunt ueber die kuschel justiz in deutschland !
      wenn er eine zeitstrafe bekommen haette , haette er diese abgesessen und waer dann wieder auf freien fuss.
      da er aber ,so wie du schon geschrieben hast nicht ganz bei sinnen ist , kann man ihn solange festhalten wie man es fuer richtig haelt . beispiele auf YT zu finden , gib mal ein ,schuldunfaehigkeit !!
      ein mann hat einen anderen totgeschlagen , anklage totschlag ,ca. 5j haette das gegeben. die verhandlung wurde eingestellt und der mann in die klappse eingewiesen. seit fast 30j. sitzt der in der geschlossenen klappse und die wird er wohl auch nicht mehr lebend verlassen. von daher war die anordnung vom gericht sehr gut getroffen, auch wenns auf den 1. blick makaber erscheinen mag ,aber so wird er gaaaanz viele jahre zeit haben , entlassung ungewiss !! manche glauben das sie evtl. zehn j. bekommen haetten und sagen sich ,ich mache einen auf doof , gehe in die klappse und in 2-3j. bin ich geheilt und kann gehen. diese zeiten sind vorbei , es gab immer wieder faelle das solche leute entlassen wurden und kurze zeit spaeter das naechste verbrechen begingen. es wird heute ganz genau hingeschaut , so leicht kommt da keiner mehr raus !!
      dem von dir genannten taeter wuensche ich das allerbeste und einen langen und angenehmen aufenthalt in der geschlossenen 🥳!!

    2. Hin und wieder könnte schon der Verdacht aufkommen, dass das Gegenteil von „Gutmensch“ der „Dummmensch“ wäre. Wie sonst kann einer nicht verstehen, dass jemand aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig sein könnte? Es hat gute Gründe, warum im deutschen Strafrecht keiner nach § 20 StGB bestraft werden kann, wenn der Betroffene die Tat nicht schuldhaft begangen haben kann.
      Und das ist auch gut so! Sonst müsste man beispielsweise auch jeden minderbemittelten Hetzer wegsperren der nur irgendwelche Narrative nachplappert. Zum Beispiel hier, der Freispruch ist nicht „aufgrund einer attestierten paranoiden Schizophrenie und Schuldunfähigkeit“, sondern WEGEN attestierter paranoiden Schizophrenie erfolgt.

      1. Oskar, hast Du heute schon Deine Medizin genommen ? Sich über Dumm Menschen aufregen und das 2 Tage bevor die Rente/Pension kommt, bringt nichts. 🙂🙂🙂

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.