KOH SAMUI, THAILAND – Der Israeli Yaacov Ohayon soll nach seiner Verurteilung wegen bedrohlicher Nachrichten aus Thailand abgeschoben werden. Gegen die Anordnung kann er innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Zustellung beim Premierminister Einspruch einlegen.
Gericht auf Koh Samui verhängt Bewährungsstrafe
Das Provinzgericht von Koh Samui befand Ohayon für schuldig, durch Drohungen Angst oder Schrecken ausgelöst zu haben. Grundlage war Paragraf 392 des thailändischen Strafgesetzbuchs.
Zunächst verhängte das Gericht einen Monat Haft und eine Geldstrafe von 10.000 Baht. Weil Ohayon geständig war und dies bei der Verhandlung berücksichtigt wurde, halbierte das Gericht die Strafe auf 15 Tage Haft und 5.000 Baht Geldstrafe. Die Haft wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Nachrichten sollen Opfer in Angst versetzt haben
Ohayon soll dem Opfer Nachrichten geschickt haben, in denen er dessen Leben und körperliche Sicherheit bedrohte. Die Nachrichten hätten beim Opfer Angst und Schrecken ausgelöst.
Das Verhalten verstieß gegen das Gesetz. Das Gericht sah darin den Tatbestand, durch Drohungen bei einer anderen Person Furcht oder Schrecken zu verursachen.
Innenministerium ordnet Abschiebung an
Das Innenministerium veröffentlichte die Abschiebungsanordnung am 5. September. Das Dokument trägt das Datum 4. September und wurde von Innenminister Anutin Charnvirakul unterzeichnet.
In der Anordnung heißt es, Ohayons Verhalten widerspreche der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten oder dem Wohlergehen der Bevölkerung. Die Abschiebung sei deshalb zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten erforderlich.
Behörden berufen sich auf Abschiebegesetz
Die Anordnung stützt sich auf Paragraf 5 des thailändischen Abschiebegesetzes. Danach fällt Ohayon nach Einschätzung des Innenministeriums unter die Voraussetzungen für eine Ausweisung aus Thailand.
Anutin erließ die Anordnung in seiner Funktion als Innenminister und berief sich dabei zusätzlich auf eine Regelung des Büros des Premierministers zur Abschiebung.
Sieben Tage für Einspruch
Ohayon kann innerhalb von sieben Tagen nach der Benachrichtigung über die Anordnung beim Premierminister Einspruch einlegen. Er kann beantragen, die Abschiebung aufzuheben oder durch eine Anordnung zu ersetzen, Thailand zu verlassen.
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Bis zum Ablauf dieser Frist steht ihm damit ein gesetzlich vorgesehenes Rechtsmittel gegen die Abschiebungsanordnung offen.
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Ohne auch nur Andeutungsweise auf richtig oder falsch einzugehen. Aber der Premierminister Anutin dürfte sehr wahrscheinlich seinen Innenminister Anutin bei einem möglichen Einspruch mit seiner Entscheidung höchstwahrscheinlich nicht überstimmen. Wer die grundsätzliche Problematik dazu jetzt immer noch nicht sieht, hat wohl mehr als blinden Fleck in seiner Wahrnehmung.
Wer als Fremder im Land kriminell wird oder Ärger macht, hat dort nichts mehr verloren. Der Premier hat kurzen Prozess gemacht – absolut nachvollziehbar!
Richtig. Da kann EU-Brüssel insbesondere Deutschland noch viel lernen.
In Deutschland wuerden bestimmte Gaeste noch nicht einmal bestraft werden. Ausweisung 😀😀😀 mit Sicherheit nicht.
Statt Ausweisung Vollversorgung, Familiennachzug und natürlich Demos, Debatten und Konzerte gegen rechts. Aber der Wind des Volkes hat sich gedreht. Es gibt Hoffnung. Blaue Hoffnung.
Da freuen sich die in ihrer Blase lebenden Genies.
Es lebe die Willkür.
Ich möchte diese Claquere lesen wenn die Willkür sie betreffen würde.
Da lobe ich mir die zugegebenermaßen langsamen Vorgehensweisen in Europa aber nach Recht und Gesetz ohne Ermessensspielräume, die eh nur Willkür rechtfertigen.
Der blaubraune Stammtisch meldet sich zu Wort. Wer Deutschland und die Demokratie hasst, wählt blau. Manche werden ihr blaues Wunder noch erleben, dann aber nicht jammern!
Gib mal Beispiele, dass jemand, der eine Straftat begangen hat, nicht nach bestehenden Gesetzen bestraft wurde bzw. eine andere Behandlung als deutsche Straftäter erfahren hat…..oder einfach nur blaubraune Hetze?
Es mag ja dem einen oder anderen schwerfallen zu verstehen warum in einem demokratischen Rechtsstaat die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative ganz bewusst getrennt sind. Das um Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit der Bürger zu schützen. Das mag manchmal mühsam sein. Das mag manchmal auch fehleranfällig sein. Aber durch diese Aufteilung kann keine einzelne Person oder Institution die absolute Macht im Staat ausüben. Das Prinzip wird als Gewaltenteilung (oder Checks and Balances) bezeichnet und ist ein Grundpfeiler jeder modernen Demokratie.
Das galt schon in der Vergangenheit nur ganz bedingt für Thailand und das muss man als Ausländer in diesem Land so akzeptieren. Es ist bezeichnend, dass sich hierzulande nun eine Regierung, also die Exekutive anmaßt gleichzeitig den Job als Richter, also der Judikative wahrzunehmen. Und das nur mit einer Verwaltungsanordnung unter Ausschluss der Legislative, sprich dem Parlament und Gesetzgeber.
Wer sich solche Zustände für Europa wünscht hat meines Erachtens die einfachsten Grundregeln unserer Gesellschaftsordnungen nicht im Ansatz kapiert.
Herr Kusch, richtig. Allerdings hat die Executive inzwischen die Legislative und teilweise die Judikative in Deutschland übernommen. Gesetze soll das Parlament machen und darüber abstimmen. Aber wer macht das in der Realität? Die Regierung = Executive macht einen Gesetzentwurf und stimmt ihn im Kabinett ab. Dann geht er zur Beratung in den Bundestag und dort wird per Fraktionszwang abgestimmt. Der Abgeordnete „ist nur seinem Gewissen verantwortlich“. Das war mal. Wer nicht spurt, der wird bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt.
Und die Judikative: Staatsanwälte sind weisungsgebunden, d.h. dem Innenminister unterstellt. Das merkt man. Und befördert wird der Richter, der im Sinne der Regierung urteilt. Beispiele für solche Dinge lassen sich genügen finden. Z.B. ein Richter, der während Corona es wagte, die Regierungsregeln bezüglich Schulbesuch und Maske in Frage zu stellen. Er wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt. Wegen Kleinigkeiten stehen bei Regierungskritikern morgens um 5 Polizeitrupps vor der Tür, gleichzeitig werden Vergewaltiger einfach laufen gelassen, vor allem wenn sie dem Migrationsschema der Regierung entsprechen. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist nicht mehr das, was es mal war. Wenn es wirklich ans Eingemachte geht, dann wird der Fall auf die lange Bank geschoben. Siehe z.B. Urteil des BVG über Merkels eingreifen in die Wahl von Kemmerich in Thüringen. Oder zu Corona-Maßnahmen.
Ja, die Teilung von Executive, Judikative und Legislative ist eine gute Idee. Aber gewisse Dinge müssten verbessert werden. Und die 4. Gewalt im Staat, die freie Presse, die wird auch immer kleiner. Sie bekommen Zuschüsse von der Regierung und wer wagt es da dann noch, diese zu kritisieren? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch nur noch für Regierungspropaganda zu gebrauchen. Und insbesondere links und grün blind.
Wie ich schon anmerkte, das System mag manchmal auch fehleranfällig sein. Das könnte ich gar nicht bestreiten. Allerdings stimmt die Pauschalierung der Gesetzgebung so nicht wirklich. Kaum ein einziger Gesetzesvorschlag kommt aus den Beratungsgremien des Bundetages so wieder heraus wie er reingekommen ist. Diese ewig wiederholte Story vom Fraktionszwang scheint dann allerdings nicht nur Abgeordnete der Regierungsfraktionen zu betreffen, sondern genauso die Abgeordneten der Opposition. Wie sonst könnten alle Abgeordneten der Regierungsfraktionen mit ja stimmen, alle Abgeordneten der Opposition mit nein? Ich will jetzt nicht auf alles und jedes im Detail eingehen. Aber das schlechteste mögliche Beispiel dürfte dieser Corona-Richter sein. Der betreffende Familienrichter aus Weimar wurde nicht verurteilt, weil er eine andere Meinung hatte oder die Corona-Maßnahmen in Frage stellte, sondern wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB). Als Familienrichter war er für die Überprüfung staatlicher Verordnungen (wie die Maskenpflicht an Schulen) schlichtweg nicht zuständig. Für staatliche Verordnungen der Ministerien sind in Deutschland ausschließlich die Verwaltungsgerichte zuständig. Dem Richter war diese Unzuständigkeit bewusst. In Deutschland schützt die richterliche Unabhängigkeit Richter vor Strafen, wenn sie Gesetze eigenständig interpretieren oder rechtliche Fehler machen. Wenn ein Richter jedoch bewusst das Recht biegt, ein Verfahren manipuliert und seine Zuständigkeit gezielt missbraucht, um eine persönliche politische Agenda an den gesetzlichen Kontrollinstanzen vorbeizuschleusen, überschreitet dies die Grenze zur Strafbarkeit.
Was die Medien, insbesondere auch die Presse angeht ist die Wahrnehmung wohl eher Gefühls als Fakten basiert. Was mich aber interessieren würde, was die immer wieder wiederholte Behauptung einer vermeintlichen links/grün-Blindheit überhaupt beinhalten soll?
Der blaubraune Stammtisch schlägt mit Plattitüden zu…..übrigens hat Merkel NICHT in eine Wahl eingegriffen, auch wenn Blauzis das gerne so darstellen wollen.
Wie ist es zu verstehen, wenn ein zur Neutralität verpflichteter Bundeskanzler verlautet, daß diese Wahl umgehend rückgängig gemacht werden muß. Und dann die Antifa losmarschiert und die Familie Kemmerich bedroht, daß dieser dann „freiwillig“ zurücktritt.
Und zu Richter Dettmar: Meines Wissens ist bei Familienrichtern in der Stellenbeschreibung enthalten, daß diese selbst tätig werden könnnen, sollen, dürfen, wenn ihnen Mißstände bezüglich Kindern bekannt werden.
Man muss nicht unbedingt große Sympathien für den Großvater organisierter Proteste haben. Aber lassen wir ihn einfach mal zu Wort kommen. Zumindest steht das so in der BP:
„Er erklärte, er habe gegen die Regierung und das Regime von Thaksin Shinawatra gekämpft, da er Korruption, Machtmissbrauch sowie die Aushöhlung des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit ablehnte.
Genau diese Probleme seien auch bei der gegenwärtigen Regierung und den herrschenden Kräften zu beobachten. Wenn das, wogegen wir uns gewehrt haben – nämlich Korruption sowie die Zerstörung des Rechtsstaats und der Rechtsordnung –, heute auch in der Partei geschieht, die wir einst unterstützt haben, müssen wir auch diese genau im Auge behalten.“