KOH SAMUI, THAILAND – Der Israeli Yaacov Ohayon soll nach seiner Verurteilung wegen bedrohlicher Nachrichten aus Thailand abgeschoben werden. Gegen die Anordnung kann er innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Zustellung beim Premierminister Einspruch einlegen.
Gericht auf Koh Samui verhängt Bewährungsstrafe
Das Provinzgericht von Koh Samui befand Ohayon für schuldig, durch Drohungen Angst oder Schrecken ausgelöst zu haben. Grundlage war Paragraf 392 des thailändischen Strafgesetzbuchs.
Zunächst verhängte das Gericht einen Monat Haft und eine Geldstrafe von 10.000 Baht. Weil Ohayon geständig war und dies bei der Verhandlung berücksichtigt wurde, halbierte das Gericht die Strafe auf 15 Tage Haft und 5.000 Baht Geldstrafe. Die Haft wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Nachrichten sollen Opfer in Angst versetzt haben
Ohayon soll dem Opfer Nachrichten geschickt haben, in denen er dessen Leben und körperliche Sicherheit bedrohte. Die Nachrichten hätten beim Opfer Angst und Schrecken ausgelöst.
Das Verhalten verstieß gegen das Gesetz. Das Gericht sah darin den Tatbestand, durch Drohungen bei einer anderen Person Furcht oder Schrecken zu verursachen.
Innenministerium ordnet Abschiebung an
Das Innenministerium veröffentlichte die Abschiebungsanordnung am 5. September. Das Dokument trägt das Datum 4. September und wurde von Innenminister Anutin Charnvirakul unterzeichnet.
In der Anordnung heißt es, Ohayons Verhalten widerspreche der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten oder dem Wohlergehen der Bevölkerung. Die Abschiebung sei deshalb zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten erforderlich.
Behörden berufen sich auf Abschiebegesetz
Die Anordnung stützt sich auf Paragraf 5 des thailändischen Abschiebegesetzes. Danach fällt Ohayon nach Einschätzung des Innenministeriums unter die Voraussetzungen für eine Ausweisung aus Thailand.
Anutin erließ die Anordnung in seiner Funktion als Innenminister und berief sich dabei zusätzlich auf eine Regelung des Büros des Premierministers zur Abschiebung.
Sieben Tage für Einspruch
Ohayon kann innerhalb von sieben Tagen nach der Benachrichtigung über die Anordnung beim Premierminister Einspruch einlegen. Er kann beantragen, die Abschiebung aufzuheben oder durch eine Anordnung zu ersetzen, Thailand zu verlassen.
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Bis zum Ablauf dieser Frist steht ihm damit ein gesetzlich vorgesehenes Rechtsmittel gegen die Abschiebungsanordnung offen.

Ohne auch nur Andeutungsweise auf richtig oder falsch einzugehen. Aber der Premierminister Anutin dürfte sehr wahrscheinlich seinen Innenminister Anutin bei einem möglichen Einspruch mit seiner Entscheidung höchstwahrscheinlich nicht überstimmen. Wer die grundsätzliche Problematik dazu jetzt immer noch nicht sieht, hat wohl mehr als blinden Fleck in seiner Wahrnehmung.
Wer als Fremder im Land kriminell wird oder Ärger macht, hat dort nichts mehr verloren. Der Premier hat kurzen Prozess gemacht – absolut nachvollziehbar!