BANGKOK, Thailand – Das Kabinett hat die Mehrwertsteuer von 7 Prozent für ein weiteres Jahr festgeschrieben. Ab 1. Oktober 2026 bleibt der reduzierte Satz bis Ende September 2027 gültig. Die Regierung will damit Haushalte entlasten und die Kauflaune stützen.
Verlängerung bis 30. September 2027
Der ermäßigte Steuersatz wäre zum 30. September 2026 planmäßig ausgelaufen. Jetzt hat ihn das Kabinett um genau ein Jahr verlängert.
Regierungssprecherin Rachada Dhnadirek gab die Entscheidung am Montag bekannt. Sie bestätigte, dass alle rechtlichen Schritte eingeleitet sind.
Druck auf Lebenshaltungskosten senken
Die Regierung will mit der dauerhaft niedrigen Mehrwertsteuer spürbare Entlastung bringen. Rachada sagte, die Beibehaltung von 7 Prozent verringere den Kostendruck bei Alltagsausgaben und kurbel den privaten Konsum an.
Die Maßnahme rechnet sie dem Finanzministerium hoch an. Sie ist Teil des Versuchs, die Wirtschaft auch bei steigenden Preisen am Laufen zu halten.
Unternehmen behalten Vertrauen
Profitieren soll vor allem der Unternehmenssektor. Die Sprecherin betonte, die Verlängerung sichere Vertrauen in die thailändische Wirtschaft.
Private inländische Investitionen könnten so im geplanten Rahmen wachsen, sagte sie. Gleichzeitig bleibe das Geschäftsklima für heimische Betriebe berechenbar.
7 Prozent – und was drinsteckt
Der Steuersatz setzt sich aus 6,3 Prozent reiner Mehrwertsteuer und einem lokalen Steueranteil zusammen. Inklusive lokaler Steuer beträgt die Belastung für Verbraucher damit 7 Prozent.
Der Satz gilt für praktisch alle Warenverkäufe, Dienstleistungen und Importe. An der Supermarkt-Kasse und bei Online-Bestellungen ändert sich also nichts.
Kabinett folgt Vorschlag des Ministeriums
Das Kabinett billigte den Entwurf eines königlichen Dekrets im Grundsatz. Formale Grundlage ist der Revenue Code.
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Die Initiative kam vom Finanzministerium. Es hatte die Verlängerung als Stütze für Haushalte und Firmen empfohlen.
Königliches Dekret noch nötig
Der Entwurf ist durchgewunken, das Dekret muss jedoch noch formell erlassen werden. Erst dann ist die Verlängerung rechtlich wasserdicht.
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